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Bauunternehmen gründen und eigenes Unternehmen aufbauen.

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Bauunternehmen gründen und eigenes Unternehmen aufbauen

Hast du eine handwerkliche Berufsausbildung abgeschlossen, kannst du dich mit deiner eigenen Baufirma selbstständig machen. Wie das funktioniert, erfährst du in diesem Ratgeberartikel.

Voraussetzungen zur Gründung eines Bauunternehmens

Die Gründung einer Baufirma ist an verschiedene Auflagen geknüpft. Willst du in einer handwerklichen Branche ein Unternehmen aufbauen muss einerseits die fachliche Qualifikation gegeben sein. Andererseits gibt es formale Schritte, die bei der Gewerbegründung einzuhalten sind.

Wer in Deutschland ein Bauunternehmen gründen möchte, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausbildung: Angehende Bauunternehmer müssen einen handwerklichen Beruf erlernt haben.
  • Erfahrung: Langjährige Erfahrung im Baugewerbe ist ebenso Bedingung, um eine Baufirma gründen zu dürfen.
  • Befähigung: Für zulassungspflichtige Bauhandwerk-Sparten brauchst du einen Meisterabschluss oder die Befähigung zum technischen Betriebsleister.
  • Gewerbeschein: Um eine Bau Firma zu betreiben, ist ein Gewerbeschein erforderlich.
  • Genehmigungen: Für die Selbstständigkeit in einem handwerklichen Beruf müssen gemäß § 34 c Gewerbeordnung Genehmigungen und Erlaubnisse eingeholt werden.

Baufirma gründen ohne Meister

Grundsätzlich gilt laut Handwerksordnung für handwerkliche Berufe eine Meisterpflicht. Doch um ein Bauunternehmen zu gründen, musst du nicht unbedingt einen Meisterbrief haben. Auch ohne Meister kannst du dich im Baugewerbe selbstständig machen. Diese Möglichkeiten hast du:

  • Fliesenleger
  • Estrichleger
  • Gebäudesanierung
  • Gebäuderenovierung
  • Trockenbauer
  • Raumausstatter
  • Tätigkeiten im Gartenbau
  • Tätigkeiten im Landschaftsbau

Ohne Meisterabschluss darfst du mit deinem Bauunternehmen keine Gebäude errichten. Sehr wohl erlaubt sind aber alle anderen Arten von Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich.

TIPP: Alternativ ist es möglich, in deiner Baufirma einen technischen Betriebsleiter einzustellen. In diesem Fall fungierst du als Geschäftsführer des Unternehmens, das alle klassischen Bautätigkeiten ausführen darf.

Bauunternehmen gründen mit Meister

Hast du einen Abschluss zum Handwerksmeister, steht es dir frei, welche Schwerpunkte deine Bau Firma anbieten wird. Neben den oben erwähnten Tätigkeiten kannst du unter anderem in diesen Branchen ein Gewerbe anmelden:

  • Dachdeckerei
  • Gerüstbau
  • Trockenbau
  • Betonbauer
  • Maurer
  • Zimmerer

Unternehmensgründung als Ingenieur

Ein Bauingenieur kann auch als Freiberufler nach § 18 Einkommensteuergesetz ein Unternehmen aufbauen. Dies gilt jedoch nur, wenn er in einem Bereich arbeitet, wofür er sein Fachwissen, das er sich durch sein Studium und die Berufserfahrung erworben hat, benötigt. Ist der Bauingenieur in einem berufsfremden Bereich wie zum Beispiel dem Marketing tätig, muss er dafür ein Gewerbe anmelden.

Unternehmen aufbauen – Überlegungen im Vorfeld

Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein. Die Baubranche boomt – doch ist das keine Garantie, dass die Gründung einer Baufirma eine gute und vor allem rentable Idee ist. Bereite dich gut auf die Unternehmensgründung vor, damit du deine Entscheidung nicht bereust.

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6 Punkte zum eigenen Bauunternehmen

Die folgenden Punkte sollen dir einen Überblick geben, worauf es beim Bauunternehmen Gründen ankommt. Arbeite Punkt für Punkt ab, um optimal vorbereitet in die Firmengründung zu gehen:

  • 1. Geschäftsidee: Um dich selbstständig zu machen, brauchst du eine – möglichst gute – Geschäftsidee. Was genau möchtest du anbieten? Wofür bist du fachlich qualifiziert?
  • 2. Markt- und Mitbewerberanalyse: Um Erfolg zu haben, musst du den Markt und auch deine Mitbewerber gut kennen. Gibt es ähnliche Unternehmen in der Region? Was ist dein Alleinstellungsmerkmal? Welchen Mehrwert haben deine Kunden?
  • 3. Businessplan erstellen: Ein aussagekräftiger Businessplan gibt dir als Bauunternehmer die Richtung für die nächsten 3 Jahre vor. Festgehalten sind die Ziele, die das Unternehmen erreichen sollte, wenn alles wie geplant läuft. Geldgebern wie Investoren oder auch Kreditinstituten oder Fördergebern dient der Businessplan als Berechnungsgrundlage.
  • 4. Finanzierung klären: Gerade in der Baubranche sind Firmengründungen oft mit hohen Kosten verbunden. Geräte und Werkzeuge müssen ebenso angeschafft werden wie Transportmittel und eine Büroeinrichtung. Zumindest ein Teil der Kosten ist mit Eigenmitteln abzudecken.
  • 5. Rechtsform wählen: Wie wirst du dein Unternehmen aufbauen? Bist du alleine der Gründer oder gibt es ein Team? Vor allem in Hinblick der persönlichen Haftung und des Stammkapitals gibt es bei den verschiedenen Rechtsformen Unterschiede. Lass dich hier von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org beraten, um dir einen Überblick über die Vor- und Nachteile der möglichen Rechtsformen zu verschaffen.
  • 6. Unterlagen zusammentragen: Für die Gewerbeanmeldung sind einige Formalitäten zu erledigen. Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass müssen ausgefüllte Formulare, Qualifikationsnachweise und Zertifikate vorgelegt werden. Welche Unterlagen genau für die Unternehmensgründung benötigt werden, kannst du bei KleingewerbeAnmelden.org erfragen. Die Berater übernehmen sämtliche Formalitäten für dich. Informiere dich noch heute!

Handwerkskarte beantragen

Erfüllst du die Voraussetzungen, solltest du bei der zuständigen Handwerkskammer vorstellig werden. Hier erhältst du die Handwerkskarte, mit der du dein Gewerbe anmelden kannst. Wirst du meisterpflichtige Handwerkstätigkeiten ausüben, ist die Firma in der Handwerksrolle zu listen. Bei zulassungsfreien Handwerksberufen erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe.

Die Bestätigung, dass die gewerbliche Ausübung eines Handwerks ordnungsgemäß gemeldet und eingetragen wurde, ist die Handwerkskarte.

GUT ZU WISSEN: Mit der Eintragung der gewerblichen Tätigkeit wirst du automatisch Mitglied der Handwerkskammer. Für die Pflichtmitgliedschaft ist ein jährlicher Beitrag zu bezahlen.

Gewerbeanmeldung vornehmen

Mit der Handwerkskarte kannst du nun beantragen, dass dein Bauunternehmen in das Gewerberegister aufgenommen wird. Dazu ist nach § 14 Gewerbeordnung eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

Die Gründung eines Bauunternehmens wird mit dem Formular GewA1 (Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO) angezeigt. Da das behördlich gestempelte Formular später als Gewerbeschein dient, ist es besonders wichtig, dass das Ausfüllen wie folgt vorgenommen wird:

  • gut lesbar
  • vollständig
  • wahrheitsgemäß
  • fehlerfrei

BEACHTE: Fehler oder Lücken führen zu Verzögerungen bei der Gewerbeanmeldung. Auch rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder bis hin zur Nicht-Genehmigung des Gewerbes können die Folgen fehlerhafter Angaben sein. Dies kannst du vermeiden, indem du die Formalitäten an Gründungsberater wie KleingewerbeAnmelden.org übergibst. Die Experten mit langjähriger Erfahrung bereiten alle erforderlichen Schritte zu einer reibungslosen Gewerbeanmeldung vor.

Weitere Schritte

Erst wenn die Gewerbeanmeldung durchgeführt wurde, darfst du Leistungen deiner Firma anbieten. Während du wahrscheinlich mit Marketing und Kundenakquise beschäftigt bist, meldet das Gewerbeamt die Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit an weitere Stellen. Das bringt weitere Formalitäten mit sich:

  • Die wichtigste Hürde bei der Gründung deines Unternehmens ist die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt. Der aufwendige Fragebogen ist Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlungen an das Finanzamt. Lass dich auch hier unbedingt von Experten wie KleingewerbeAnmelden.org beraten!
  • Bauunternehmen werden automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft Bau, der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland.
  • Auch bei der SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) sind Betriebe im Baugewerbe Pflichtmitglied. Die Meldung muss der Unternehmer selbst vornehmen. Unterlässt er diese, kommt es zu Nachzahlungen.

Weitere Stellen wie das Steueramt, die Krankenkasse usw. werden ebenfalls vom Finanzamt informiert. Auch nach der Gewerbeanmeldung gibt es also eine Menge zu tun. Eine Begleitung und Beratung durch Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org wird empfohlen, damit du keinen der erforderlichen nächsten Schritte übersiehst.

Fazit:

Bei Bauunternehmen werden genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Gewerbe unterschieden. So können auch Existenzgründer ohne Meisterbrief ihr eigenes Unternehmen aufbauen.

Für die Gründung einer Baufirma ist die nötige Qualifikation nachzuweisen. Neben einem erlernten Handwerksberuf sind das auch mehrere Jahre Berufserfahrung. Durch die Eintragung bei der Handwerkskammer erhält man die Handwerkskarte, die für die Gewerbeanmeldung benötigt wird.

Bauunternehmer melden ihre gewerbliche Tätigkeit mit dem Formular GewA1 beim zuständigen Gewerbeamt an. Die einzelnen Schritte zur Unternehmensgründung kannst du in diesem Artikel nachlesen. Wer es besonders unkompliziert mag, setzt auf die professionelle Unterstützung von Beratern wie www.KleingewerbeAnmelden.org!