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Wie kann man ein Einzelunternehmer anmelden?

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Wie kann man ein Einzelunternehmen anmelden?

Was ist ein Einzelunternehmen überhaupt?

Das Einzelunternehmen ist eine in Deutschland sehr beliebte Unternehmensform, die gerne freiberuflich oder auch als Kleingewerbe eröffnet wird. Im Begriff „Einzelunternehmen“ steckt eigentlich auch schon die Erklärung des Wortes. Es handelt sich um ein Unternehmen, das von einer Einzelperson gegründet wird und bei der die Geschäftsführung dieser einzelnen Person obliegt. Oder anders gesagt: Als alleiniger Inhaber ist der Einzelunternehmer der Chef und hat neben sich keine anderen Geschäftsführer. Er kann …

  • … sämtliche Entscheidungen alleine treffen.
  • … beliebig viele Mitarbeiter einstellen.
  • … eine selbstständige Tätigkeit ausführen.
  • … als eingetragener Kaufmann ein Einzelhandelsunternehmen betreiben.

Gut zu wissen: Ein Einzelunternehmen kann nur von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden.

Einzelunternehmen gründen – 3 Möglichkeiten für Existenzgründer

Immer mehr Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen, ihr eigener Chef zu sein und sich die Zeit flexibel einteilen zu können. So verlockend das auch klingt, die Selbstständigkeit hat natürlich auch Nachteile. Wirtschaftlicher Druck, kein fixes Gehalt und die Arbeitszeit richten sich nicht nach persönlichen Bedürfnissen, sondern nach der Auftragslage. Wer sich für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheidet, hat 3 Möglichkeiten:

  • 1. Selbstständig machen als Freiberufler
  • 2. Einzelunternehmer werden mit einem Kleingewerbe
  • 3. Gewerbliche Tätigkeit des Kaufmanns

1. Selbstständig machen als Freiberufler

Als Freiberufler übst du einen der vom Gesetz festgelegten freien Berufe aus. Diese findest du in § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Eine freiberufliche Tätigkeit erfordert hohe Kompetenz und Qualifikation und/oder künstlerische Begabung. Wirst du vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft, übst du eine höhere Art der Dienstleistung für das Allgemeinwohl aus. Darunter fallen etwa Berufsgruppen wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Schriftsteller, aber auch Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind etc.

Gut zu wissen: Nicht immer ist ganz eindeutig, ob eine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt oder doch eine Gewerbeanmeldung erfordert. Die Einstufung ist Aufgabe des Finanzamts. Im Zweifelsfall ist ein Gespräch sinnvoll, damit die Tätigkeit genau beschrieben wird und du Argumente für die Freiberuflichkeit vorbringen kannst.

2. Einzelunternehmer werden mit einem Kleingewerbe

Fällt die Tätigkeit, die du anbieten wirst, nicht unter die freien Berufe, musst du ein Gewerbe anmelden. Nach § 14 Gewerbeordnung ist jede Gewerbetätigkeit anzuzeigen und ein Gewerbeschein zu beantragen. Kommst du dieser Meldepflicht nicht nach, drohen Konsequenzen wie Bußgelder, Nachzahlungen etc.

Besonders beliebt ist bei deutschen Einzelunternehmern das sogenannte Kleingewerbe. Es dient oft als Einstieg in die Selbstständigkeit und ist eine gute Möglichkeit, sich ein zweites berufliches Standbein aufzubauen. Bleibst du unter einem bestimmten steuerpflichtigen Jahresumsatz, bist du Kleinunternehmer.

Nach § 19 Umsatzsteuergesetz profitierst du von folgenden Vorteilen der Kleinunternehmerregelung:

  • Das Unternehmen kann – muss aber nicht – ins Handelsregister (= Verzeichnis aller Kaufleute) eingetragen werden.
  • Als Kleingewerbetreibender bist du von der Umsatzsteuer befreit.
  • Es besteht keine Pflicht zu Bilanzierung oder doppelter Buchführung. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus.
  • Für dich als Kleingewerbetreibender gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Entscheidest du dich für die Eintragung ins Handelsregister, bist du eingetragener Kaufmann. In diesem Fall hast du dich an das Handelsgesetzbuch zu halten. Lass dich von deinem Steuerberater oder kostengünstigeren, aber nicht weniger professionellen Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung beraten.
  • Kleingewerbetreibende benötigen in der Regel wenig bis kein Startkapital, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen.
  • Die Anmeldung des Gewerbes ist relativ unkompliziert. Nach § 14 der Gewerbeordnung besteht eine Meldepflicht für jede gewerbliche Tätigkeit. Dafür ist das Gewerbe mittels Formular GewA1 anzuzeigen.

TIPP: Mehr als die Hälfte all jener, die ein Kleingewerbe gründen möchten, scheitern während des Anmeldeprocederes an Papierkram, Behördengängen oder anderen Formalitäten. Lass dich bei der Anzeige des Gewerbes von Experten wie KleingewerbeAnmelden.org beraten! Hol dir jetzt die beste Begleitung auf dem Weg zum eigenen Unternehmen!

3. Gewerbliche Tätigkeit als Kaufmann

Sobald du ein Kleingewerbe ins Handelsregister aufnehmen lässt, bist du eingetragener Kaufmann (e.K.) – auch wenn deine Tätigkeit nichts mit einem Einzelhandelsunternehmen zu tun hat. Es spielt keine Rolle, ob du Waren verkaufen, handwerklich aktiv sein oder eine Dienstleistung anbieten wirst. Obwohl die Eintragung nicht verpflichtend ist, fallen dafür Gebühren an.

Als eingetragener Kaufmann besteht unter anderem die Pflicht zu Buchführung und Bilanzierung. Über die damit verbundenen Pflichten, Vorschriften und Vorteile kannst du dich bei deinem Steuerberater oder dem Gewerbeamt informieren.

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Rechtsform Einzelunternehmen – Vor- und Nachteile

Das Einzelunternehmen ist in Deutschland jene Rechtsform, die von Existenzgründern am häufigsten gewählt wird. Wer sich ebenfalls entschließt, selbstständig zu werden, muss sich im Vorfeld eingehend mit den Möglichkeiten sowie Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Eine gute Vorbereitung ist die beste Voraussetzung, um langfristig als Unternehmer erfolgreich zu sein.

TIPP: Mit der folgenden Übersicht fällt es dir leicht, die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens abzuwägen.

Vorteile des Einzelunternehmens

  • Bei Einzelunternehmern ist wenig bis kein Startkapital erforderlich, um die selbstständige Tätigkeit zu starten.
  • Als Inhaber eines Einzelunternehmers triffst du sämtliche Entscheidungen alleine. Langwierige Abstimmungsprozesse und Entscheidungsfindungen fallen dadurch weg.
  • Die Gründung eines Einzelunternehmens ist – vor allem beim Kleingewerbe – relativ unkompliziert und zudem kostengünstig.
  • Gewinne aus dem Einzelunternehmen gehören dir und müssen nicht mit anderen Gesellschaftern geteilt werden.
  • Bei Einzelunternehmern entfallen Publizitätspflichten (= Offenlegungspflichten).
  • Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du als Einzelunternehmer die Kleinunternehmerregelung (vgl. § 19 UStG) nutzen. Diese beinhaltet Steuererleichterungen und Vereinfachungen im administrativen und buchhalterischen Bereich.

Nachteile eines Einzelunternehmens

Manche Vorteile entpuppen sich eventuell auch als Nachteile. So ist es für manche Unternehmer wichtig, sich mit jemandem abstimmen und besprechen zu können und eben NICHT alles alleine zu entscheiden. Lies weiter, um dich auch mit den Nachteilen eines Einzelunternehmens auseinanderzusetzen:

  • Die Führung eines Einzelunternehmens birgt ein gewisses Risiko. Als Alleinverantwortlicher haftest du mit deinem Privatvermögen.
  • Wird Fremdkapital benötigt, hat es ein Einzelunternehmer oft schwerer. Meist sind wenig Sicherheiten vorhanden.

BEACHTE: Viele Gründer betreten unbekanntes Terrain, wenn sie ihre Selbstständigkeit planen. Die wenigsten Schulen, Ausbildungen oder beruflichen Tätigkeiten bereiten auf den Schritt in die Selbstständigkeit mit allen Hürden und Schwierigkeiten vor. Gesetzliche Bestimmungen, Paragraphen, Gründungsformalitäten, Steuerrecht – all das klingt kompliziert und ist es auch. Wende dich deshalb an eine Beratungsstelle oder deinen Gründungsspezialisten www.KleingewerbeAnmelden.org und lass dich beraten und begleiten.

Wie kann man ein Einzelunternehmen anmelden?

Wie du dein Einzelunternehmen anmelden musst, hängt in erster Linie von der Rechtsform ab. Für freiberufliche Tätigkeiten genügt ein Schreiben an das Finanzamt. Anders verhält es sich bei gewerblichen Tätigkeiten. Wirst du ein Einzelhandelsunternehmen eröffnen, eine Dienstleistung anbieten oder als Handwerker tätig sein, ist wie folgt vorzugehen:

  • Formular zur Gewerbe-Anmeldung (GewA1 nach § 14 GewO oder § 55 c GewO) ausfüllen
  • benötigte Dokumente vorlegen
  • bei Bedarf Befähigungsunterlagen und Qualifikationsnachweise erbringen
  • Gewerbekarte bzw. Handwerkskarte vorlegen
  • Handelsregisterauszug (falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen wird)

Im Gewerbe-Anmeldungs-Formular sind unter anderem deine persönlichen Daten sowie Information zum Betrieb, zur Rechtsform und zu den Tätigkeiten anzugeben. Dabei gibt es einiges zu beachten. Fehler kosten nicht nur Zeit und Geld! Auch Konsequenzen wie Bußgelder und Nachzahlungen sind durchaus möglich. Hole dir Unterstützung bei Gründungsprofis wie KleingewerbeAnmelden.org, um Probleme zu vermeiden.

Fazit:

Das Einzelunternehmen ist in Deutschland die am häufigsten angemeldete Form einer selbstständigen Tätigkeit. Einzelunternehmen werden meist als Kleingewerbe oder auf freiberuflicher Basis geführt. Die Anzeige der Selbstständigkeit ist hierbei relativ unkompliziert. Zudem profitieren Existenzgründer von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz.

Hürden und Stolpersteine auf dem Weg zum eigenen Unternehmen lassen sich mit professioneller Unterstützung von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org gut meistern. Nutze das Know-how und die Erfahrung der Experten bei Vorbereitung und Anmeldung deiner Selbstständigkeit.