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Was ist der Unterschied zwischen einem Einzelunternehmer und einem Einzelkaufmann?

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Einzelunternehmen oder Einzelkaufmann – Wie mache ich mich selbstständig?

Einzelunternehmer oder Einzelkaufmann? Wie macht man sich mit einer Einzelfirma selbstständig? Hier findest du alle wichtigen Informationen:

Einzelunternehmer sein – das musst du wissen

Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine Rechtsform. Mit 79% aller Existenzgründungen ist das Einzel-Unternehmen laut statistischem Bundesamt die am häufigsten gewählte Unternehmensform.

Eine Einzelperson kann sich selbstständig machen als

  • Gewerbetreibender
  • eingetragener Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB)
  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirt

Grundsätzlich ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, auch Kaufmann, für den das HGB gilt. Die Einrichtung eines vollkaufmännischen Betriebs ist allerdings nicht zwangsläufig erforderlich und hängt vor allem von Art und Umfang des Unternehmens ab. Bedingen diese Komponenten einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb, ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Einzelkaufmann

Der Inhaber eines Handelsgewerbes ist der Einzelkaufmann. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine einzelne Person, die selbstständig tätig ist. Als Rechtsform wird von Kaufleuten ebenfalls meist das Einzelunternehmen gewählt. Das bedeutet, dass der Inhaber nicht nur der alleinige Eigentümer, sondern auch gleichzeitig Geschäftsführer ist.

Wird das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen, handelt es sich um einen eingetragenen Kaufmann. (e.K., e.Kfm., e.Kfr.) Der Zusatz muss nach § 19 HGB im Firmennamen enthalten sein. Zum Beispiel: Max Mustermann Feinkost e.K.

Während für den Inhaber eines kaufmännisch eingerichteten Betriebs die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht, hat der Einzelkaufmann die Wahl. Entscheidet er sich gegen die freiwillige Eintragung, gilt für ihn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Der Firmenname besteht in diesem Fall aus dem Vor- und Nachnamen des Gewerbeberechtigten.

Wir unterscheiden zwischen:

  • Kaufmann kraft Betätigung
  • Kaufmann kraft Eintragung

Kaufmann kraft Betätigung

Nach § 1 Abs 1 HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, ein Kaufmann. Der Kaufmann kraft Betätigung wird auch als Ist-Kaufmann bezeichnet. Er kann nicht wählen, ob er ein Kaufmann sein möchte oder nicht und die Eintragung ins Handelsregister ist verpflichtend.

Kaufmann kraft Eintragung

Ein Gewerbetreibender, der kein Handelsgewerbe im Sinne des HGB betreibt, kann sein Unternehmen gemäß § 2 HGB auf freiwilliger Basis ins Handelsregister eintragen lassen. In diesem Fall spricht man von einem Kaufmann kraft Eintragung oder Kannkaufmann. Für ihn gelten dann ebenso die Rechte und Pflichten des HGB.

Regelungen für eingetragene Kaufleute

Das HGB gilt für alle Kaufleute, deren Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde – egal, ob das kraft Betätigung oder kraft Eintragung erfolgt ist.

Buchführung

Eingetragene Kaufleute sind gemäß § 238 Abs. 1 HGB zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Die Bücher müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Entstehung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle verschaffen kann.

Firmenbezeichnung

Der Firmenname kann den Namen des Inhabers beinhalten, muss aber nicht. Nach § 18f HGB muss die Firmenbezeichnung ausreichend Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend gewählt werden. Im Namen muss außerdem der Rechtsformzusatz e.K. enthalten sein.

Geschäftsbriefe

Geschäftsbriefe, Briefköpfe, Rechnungen etc. müssen nach § 37 a HGB mit folgenden Angaben versehen sein:

  • Firma und Bezeichnung nach § 19 Abs 1 Nr. 1
  • Ort der Handelsniederlassung
  • Registergericht
  • Handelsregisternummer

BEACHTE: Hält sich ein Unternehmer nicht an diese Vorgabe, wird ein Zwangsgeld eingehoben.

Gründung eines Einzelunternehmens

Damit du eine Einzelfirma gründen kannst, benötigst du kein Startkapital. Die Gründung ist recht einfach, da unter anderem kein Gesellschaftsvertrag anzufertigen ist. Wie du dein Einzel-Unternehmen gründest, hängst vor allem von der Art der selbstständigen Betätigung ab.

unterschied einzelunternehmer einzelkaufmann

Gründung eines Einzelunternehmens als Gewerbetreibender

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn du

  • selbstständig und eigenverantwortlich
  • auf eigene Rechnung
  • dauerhaft
  • mit Gewinnerzielungsabsicht

tätig bist und die Tätigkeit nicht zu den freien Berufen oder der Land- und Forstwirtschaft gehört.

Nach § 14 Gewerbeordnung besteht für jede gewerbliche Betätigung Meldepflicht. Dazu füllst du das Formular zur Gewerbe-Anmeldung (Formular GewA1) aus. Die Einreichung des ausgefüllten Formulars beim Gewerbeamt kannst du persönlich, per Post oder in manchen Regionen auch schon online vornehmen.

Bleibst du unter einem bestimmten Umsatz, kannst du nach § 19 Umsatzsteuergesetz von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Neben der Befreiung von Umsatz- und Gewerbesteuer gibt es für sogenannte Kleingewerbetreibende auch Erleichterungen in der Buchführung.

TIPP: Mehr als die Hälfte aller Existenzgründer scheitert im Anmeldevorgang an den behördlichen Hürden und bürokratischen Stolpersteinen. Lass dich von Anfang an von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org unterstützen, um deine Gründung effizient und reibungslos durchzuführen.

Selbstständig machen als eingetragener Kaufmann

Wie oben bereits erwähnt, gibt es Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und ihres Umsatzes einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich machen. Diese müssen in das Handelsregister eingetragen werden und unterliegen dem HGB.

Einzelunternehmer, die als Einzelkaufleute tätig sind, melden ihr Gewerbe ebenfalls mit Formular GewA1 beim Gewerbeamt an. Die Eintragung ins Handelsregister – egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig – übernimmt der Notar.

Freiberufliche selbstständige Tätigkeit

Gehört deine selbstständige Tätigkeit zu den in § 18 Einkommensteuergesetz oder § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz bist du Freiberufler. Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt.

Zu den freien Berufen gehören vor allem

  • wissenschaftliche
  • unterrichtende
  • künstlerische
  • schriftstellerische
  • erziehende

Tätigkeiten wie Ärzte, Physiotherapeuten, Anwälte, Steuerberater, Dolmetscher, Künstler, Lektoren etc.

BEACHTE: Nicht immer ist eindeutig, ob es sich um einen freien Beruf handelt oder ein Gewerbeschein erforderlich ist. Vermeide Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen, indem du dich VOR Start der selbstständigen Tätigkeit bei Gründungsspezialisten wie KleingewerbeAnmelden.org beraten lässt.

Einzelunternehmer werden in der Landwirtschaft

Tätigkeiten in der Urproduktion wie der Land- und Forstwirtschaft sind ebenso wie die freien Berufe von der Gewerbeordnung ausgenommen. Eine Gewerbeanmeldung ist deshalb nicht erforderlich.

Auch hier sind die Grenzen zwischen Landwirtschaft und Gewerbe nicht immer klar. Die genehmigungsfreien Tätigkeiten betreffen zum Beispiel nur jene Produkte, die selbst erzeugt wurden. Auch das Verhältnis von Größe der landwirtschaftlichen Flächen und Anzahl der Tiere muss stimmen. Ansonsten ist eine Gewerbeanmeldung unbedingt Voraussetzung.

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Wer sich selbstständig machen möchte, entscheidet sich häufig für die Gründung eines Einzelunternehmens. Hier geben wir dir eine Übersicht über die Vor- und Nachteile dieser Unternehmensform:

Vorteile des Einzelunternehmens

  • Einfache Gründung: Je nachdem, welches Unternehmen du gründest, ist eine Mitteilung an das Finanzamt oder eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Vor allem mit KleingewerbeAnmelden.org oder ähnlichen Anbietern gestaltet sich die Existenzgründung einfach.
  • Entscheidungsfreiheit: Da es neben dir als Einzelunternehmer keine Gesellschafter gibt, kannst du sämtliche Entscheidungen alleine treffen.
  • Keine Gewinnteilung: Gewinne müssen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Kleinunternehmerregelung: In den meisten Fällen bleibt der Umsatz des selbstständigen Einzelunternehmers unter den Grenzen, sodass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann. Diese bietet steuerliche Befreiungen und Erleichterungen sowie administrative Vereinfachungen.
  • Eigenkapital: Für die Gründung eines Einzelunternehmens wird kein Mindestkapital benötigt. Bei Gründung einer GmbH beispielsweise muss jeder Gesellschafter 25.000 Euro einlegen.

Nachteile des Einzelunternehmens

  • Alleinige Verantwortung: Was für die einen ein Vorteil, ist für andere ein Nachteil. Da es keine weiteren Beteiligten gibt, trägst du die gesamte Verantwortung und kannst dich nicht mit anderen abstimmen.
  • Haftung: Als Einzelunternehmer haftest du uneingeschränkt und auch mit deinem Privatvermögen für Schulden deines Unternehmens.
  • Kapitalbeschaffung: Für Einzelpersonen ist es oft schwieriger, Fremdkapital zu beschaffen. Anteilsverkäufe sind nicht möglich und bei Kreditanträgen fehlen häufig die nötigen Sicherheiten, sodass eine Bürgschaft erbracht werden muss.

Fazit:

Existenzgründungen sind in Deutschland sehr beliebt. Besonders häufig wird das Einzelunternehmen gegründet. Eine natürliche Person gründet also ein Unternehmen und übt selbstständige Tätigkeiten aus. Je nach Größe und Umsatz dieser Einzelfirma, kann ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich werden. Der Einzelunternehmer wird mit dem Eintrag in das Handelsregister zum eingetragenen Kaufmann.

Der Handelsregistereintrag kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen. Mit der Eintragung gelten dann auch die im HGB angeführten rechtlichen Bestimmungen.

Am Beispiel Handelsvertreter kann man gut sehen, dass ebenso beide Varianten möglich sind – sofern ein bestimmter Umsatz nicht erreicht wird. Als Einzelunternehmer ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Als freiwillig eingetragener Kaufmann muss die Eintragung ins Handelsregister erfolgen.