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Wie kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen?

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Wie kann ich mich freiberuflich selbstständig machen?

In diesem Ratgeberartikel erhältst du alle wichtigen Informationen über freiberufliche Selbstständigkeit. Lies hier nach, welche Vorteile dir die Freiberuflichkeit bringt.

Was ist eine freiberufliche Tätigkeit?

Sogenannte Freiberufler üben auf selbstständiger Basis eine Tätigkeit aus, die in § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz angeführt ist. Dabei handelt es sich um wissenschaftliche, unterrichtende, erzieherische, künstlerische und schriftstellerische Berufe. Diese Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Deshalb ist für diese Art der Selbstständigkeit auch kein Gewerbeschein erforderlich.

Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit

Wer sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen möchte, sollte sich auf jeden Fall absichern, ob es sich bei der Betätigung auch tatsächlich um einen freien Beruf handelt. Nicht immer ist die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ganz eindeutig.

Die folgenden Merkmale sind typisch für freie Berufe:

  • Selbstständige Tätigkeit
  • Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Keine Gewerbesteuerpflicht
  • Höhere, meist akademische Ausbildung bzw. schöpferische Begabung des Ausübenden
  • Hauptsächlich Tätigkeiten im Dienstleistungssektor
  • Ausübung von künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten
  • Kreativität

Braucht man einen Gewerbeschein, wenn man sich selbstständig machen möchte? Vor dieser Frage stehen die meisten Existenzgründer vor dem Start in die Selbstständigkeit. Die Ausübung freier Berufe ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Eine Gewerbeanmeldung ist also nicht erforderlich.

Ob du gewerbepflichtig bist oder als freiberuflich Tätiger eingestuft wirst, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Bestimmte Betätigungen zählen eindeutig zu den freien Berufen, die zum Beispiel im Einkommensteuergesetz aufgelistet sind. Bei anderen Tätigkeiten wiederum ist es schwierig, zu sagen, ob sie freiberuflich oder gewerblich sind.

Die letzte Entscheidung über die Einstufung trifft das Finanzamt nach der Prüfung des Falles. Da die Freiberuflichkeit zahlreiche Vorteile mit sich bringt, ist ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Beamten sinnvoll. Lass dich im Vorfeld von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org beraten und bereite eine schlüssige Argumentation vor.

Welche Tätigkeiten werden freiberuflich ausgeübt?

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem Heil- und Kulturberufe, beratende, wissenschaftliche, technische, unterrichtende und erziehende Berufe. Hier findest du eine Auswahl am freien Berufen:

Heilberufe

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Physiotherapeuten
  • Heilmasseure
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Diplompsychologen

Kulturberufe

  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Dolmetscher
  • Journalisten

Beratende, wissenschaftliche und technische Berufe

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • Steuerberater
  • Sachverständige
  • Architekten
  • Vermessungsingenieure
  • Wissenschaftler

Unterrichtende und erzieherische Berufe

  • Lehrer
  • Erzieher
  • Dozenten
  • Trainer/Coaching
  • Sozialpädagogen
  • Trainer/Coaching

Beachte: Bei dieser Liste handelt es sich lediglich um eine Auswahl von freien Berufen. Das Finanzamt benötigt für die richtige Einstufung oft eine Einzelfallprüfung. Nur wer einen freien Beruf ausübt, kommt in den Genuss der folgenden Vorteile.

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Diese Vorteile haben Freiberufler

Du willst eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und dich damit selbstständig machen? Dann hast du die folgenden Vorteile:

  • Deine Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Also bezahlst du auch keine Gewerbesteuer.
  • Für die Ausübung der Tätigkeit musst du keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Auch die Registrierung bei der Gewerbeaufsicht fällt weg.
  • Für dich als Freiberufler besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer. Dadurch sparst du die Pflichtbeiträge.
  • Im Gegensatz zu gewerbepflichtigen Berufen müssen Freiberufler die Ausübung der Tätigkeit lediglich bei ihrem zuständigen Finanzamt melden. Die Unternehmensgründung ist also denkbar einfach und unkompliziert.

ACHTUNG: Jede selbstständige Tätigkeit ist meldepflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig sein wirst. Als Freiberufler musst du natürlich auch Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abgeben und deine Steuern pünktlich bezahlen. Wie bei gewerblich Tätigen gibt es auch für Freiberufler eine Krankenversicherungspflicht.

Versäumnisse oder gar Verstöße – bewusst oder aus Unwissenheit – führen zu Konsequenzen wie Bußgeldern. Informiere dich bei Beratern wie KleingewerbeAnmelden.org über die Pflichten eines Freiberuflers.

In 5 Schritten freiberuflich selbstständig machen

Dein Entschluss steht fest und du möchtest dich freiberuflich selbstständig machen. Diese 5 Schritte führen dich zum Ziel:

  • Schritt 1 – Geschäftsidee entwickeln: Für die Ausübung vieler freiberuflicher Tätigkeiten ist eine höhere Ausbildung, meist an der Universität notwendig. Freiberufler verfügen über die entsprechende Qualifikation und Fachkenntnisse. Wer in einem künstlerischen Beruf selbstständig tätig sein möchte, sollte das nötige Talent und jede Menge Kreativität mitbringen. Eine gute Geschäftsidee ist Grundvoraussetzung, um ein erfolgreiches Unternehmen zu gründen. Erkundige dich beim Finanzamt oder bei Beratern wie KleingewerbeAnmelden.org, ob es sich bei deiner Geschäftsidee auch tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.f
  • Schritt 2 – Businessplan erstellen: Mit einem Businessplan und einer Marktanalyse überprüfst du deine Geschäftsidee auf Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus ist dein Businessplan auch Grundlage für Gespräche mit Geldgebern und Kreditinstituten. Da diese Analyse deiner geschäftlichen Pläne über deine berufliche Zukunft entscheiden kann, empfiehlt es sich, bei der Erstellung des Businessplans fachmännische Unterstützung hinzuzuziehen.
  • Schritt 3 – Selbstständige Tätigkeit melden: Als Freiberufler meldest du die Aufnahme der selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Ein formloses Schreiben mit der entsprechenden Information ist dabei ausreichend. Die Meldung muss spätestens 4 Wochen nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.
  • Schritt 4 – Steuerliche Erfassung vornehmen: Nachdem du das Finanzamt informiert hast, dass du in Zukunft freiberuflich tätig sein wirst, erfolgt die steuerliche Erfassung deines Unternehmens. Vom Finanzamt erhältst du einen 8seitigen Fragebogen, den du ausgefüllt retournieren musst. Da die erforderlichen Angaben betriebswirtschaftlich sehr komplex sind und außerdem der Berechnung der Vorauszahlungen dienen, ist auch hier eine kompetente Beratung unbedingt erforderlich. Noch einfacher geht es mit Experten wie KleingewerbeAnmelden.org, die die komplette Vorbereitung des Fragebogens für dich übernehmen.
  • Schritt 5 – Freiberuflich durchstarten: Noch während das Finanzamt überprüft, ob alle Angaben korrekt gemacht wurden und ob du über die nötigen Qualifikationen für die Ausübung des freien Berufes verfügst, kannst du bereits als Freiberufler durchstarten. Viel Erfolg als selbstständiger Unternehmer!

5 Schritte zum eigenen Unternehmen! Es hört sich so einfach an. Als Freiberufler läuft auch tatsächlich einiges weniger kompliziert als bei der Gewerbeanmeldung. Doch auch bei freiberuflichen Tätigkeiten gibt es einige Stolperfallen, Papierkram, Fristen und Pflichten, die es zu erfüllen gibt. Um keine Bußgelder oder andere Konsequenzen zu riskieren, solltest du von Anfang an auf professionelle Unterstützung von Gründungsexperten wie KleingewerbeAnmelden.org setzen.

Fazit:

Muss ich ein Gewerbe anmelden oder kann ich die Tätigkeit auch freiberuflich ausüben? Das ist die Frage, die viele Existenzgründer beschäftigt. Die endgültige Einstufung obliegt dem Finanzamt, doch in § 18 EStG findet sich eine Liste von freien Berufen. Nicht selten ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, um die korrekte Kategorisierung vornehmen zu können.

Charakteristisch für freiberufliche Betätigungen sind unter anderem die hohe Qualifikation des Ausübenden bzw. eine gewisse künstlerische Begabung, die Tätigkeit im Dienstleistungssektor zum Wohl der Allgemeinheit und das Fehlen einer Gewerbepflicht.

Im Unterschied zu gewerblichen Tätigkeiten ist das Ausüben von freien Berufen mit zahlreichen Vorteilen verbunden. Das beginnt schon bei der Anmeldung der Betätigung. Die Unternehmensgründung erfolgt bei Freiberuflern mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt. Weiters zahlen freiberuflich Tätige keine Gewerbesteuer und auch keine Pflichtbeiträge an die Kammer.

Nähere Informationen zur freiberuflichen Selbstständigkeit und den damit verbundenen Vorteilen und Pflichten erhältst du bei Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org.