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Wer zählt als Freiberufler?

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Freiberufler – alles was du wissen musst

Freiberufler – das musst du wissen

Freiberufler arbeiten selbstständig im Dienstleistungsbereich, haben im Gegensatz zu Gewerbetreibenden aber zahlreiche Vorteile. Das musst du wissen:

Was ist ein Freiberufler?

Du willst dein eigener Chef sein und dein eigenes Unternehmen gründen? In diesem Fall hast du mehrere Möglichkeiten. Du kannst ein Gewerbe anmelden, als Kleinunternehmer tätig sein oder auch einen freien Beruf ausüben. Die Entscheidung soll natürlich zu dir und deiner Geschäftsidee passen. Aber der Schritt in die Selbstständigkeit muss auch den gesetzlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Definition

Freiberufler sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Da diese Tätigkeit NICHT der Gewerbeordnung unterliegt, ist auch keine Gewerbesteuer zu entrichten. In § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ist geregelt, welche Tätigkeiten freiberuflich ausgeführt werden können.

Allerdings ist die Einstufung „freiberuflich“ oder „selbstständig“ tätig nicht immer ganz einfach. Ob die angestrebte Tätigkeit den freien Berufen entspricht, entscheidet das Finanzamt. Die richtige Klassifizierung ist wichtig, da freiberufliche Unternehmer von verschiedenen Vorteilen profitieren.

Du bist nicht sicher, ob die geplante Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann? Informiere dich bei deinem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org, die dich kompetent beraten.

Merkmale der freien Berufe

Die folgenden Merkmale sind charakteristisch für freie Berufe.

  • Freiberufler sind auf selbstständiger Basis tätig, müssen aber kein Gewerbe anmelden.
  • Die Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbeordnung und ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Freiberuflich Tätige verfügen über eine bestimmte Qualifikation, Fachkenntnisse und/oder schöpferische Begabung (akademische Ausbildung, Zusatzausbildung etc.)
  • Die freiberuflichen Tätigkeiten entstammen dem Dienstleistungssektor.
  • Bei freien Berufen werden künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder wissenschaftliche Tätigkeiten ausgeübt.
  • Kreativität spielt bei freien Berufen eine große Rolle.

Was zählt zu den freien Berufen?

In § 18 EStG ist aufgelistet, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen, den sogenannten Katalogberufen gehören.
Allgemein gesagt handelt es sich hierbei um Heil- und Kulturberufe, beratende, wissenschaftliche, technische, unterrichtende und erziehende Berufe. Konkret zählen folgende Tätigkeiten zu den freien Berufen:

Heilberufe

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Physiotherapeuten
  • Heilmasseure
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Diplompsychologen

Kulturberufe

  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Dolmetscher
  • Journalisten

Beratende, wissenschaftliche und technische Berufe

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • Steuerberater
  • Sachverständige
  • Architekten
  • Vermessungsingenieure
  • Wissenschaftler

Unterrichtende und erziehende Berufe

  • Lehrer
  • Erzieher
  • Dozenten
  • Trainer/Coaching
  • Sozialpädagogen
  • Trainer/Coaching

Beachte: Die Liste der Katalogberufe ist nicht vollständig! Auch weitere Berufsfelder fallen in diese Kategorie. Dazu gibt es noch katalogähnliche Berufe wie Designer, Dirigenten, Schauspieler. Werbetexter, Reitlehrer und viele mehr.

Es ist wichtig abzuklären, ob du vom Finanzamt als freiberuflicher Selbstständiger anerkannt wirst. Teilweise ist für die korrekte Einstufung eine Einzelfallprüfung notwendig. Hilfreich ist es, wenn du Argumente vorlegen kannst, warum deine Tätigkeit freiberuflich ist.

TIPP: Lasse dich VOR der Existenzgründung beraten, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Dienstleister wie KleingewerbeAnmelden.org prüfen deinen individuellen Fall und helfen dir weiter.

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Vorteile für freiberufliche Unternehmer

Wenn du freiberuflich tätig bist, bringt das zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Du bezahlst keine Gewerbesteuer.
  • Du musst dein Unternehmen nicht bei der Gewerbeaufsicht registrieren lassen.
  • Du bist von der Pflichtmitgliedschaft zu einer Industrie- oder Handelskammer befreit.
  • Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt beim Finanzamt. Weitere Schritte sind nicht notwendig.
  • Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung völlig ausreichend. Doppelte Buchhaltung und eine handelsrechtliche Bilanzierung werden nicht gefordert.
  • Auch nicht unwichtig: Du arbeitest unabhängig und kannst dir deine Zeit flexibel einteilen. Du suchst dir deine Auftraggeber selbst aus und bestimmst, mit dem du zusammenarbeitest.

ACHTUNG: Auch als freiberuflicher Selbstständiger musst du Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abgeben und die Steuern pünktlich bezahlen. Bleibst du unter der Umsatzgrenze von 17.500 Euro bist du Kleinunternehmer und kannst Erleichterungen aus der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Was außerdem wichtig ist:

Wie alle anderen Selbstständigen auch bist du als freiberuflich Tätiger umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Übst du einen schöpferischen Beruf aus – wie Journalist, Schriftsteller etc. – gilt für dich der ermäßigte Steuersatz von 7%. Einige freiberufliche Tätigkeiten sind außerdem umsatzsteuerbefreit.

Auch für Freiberufler besteht eine Krankenversicherungspflicht.

Als freiberuflicher Unternehmer solltest du über eine Unfallversicherung nachdenken. Fällst du unfallbedingt aus, verdienst du natürlich auch kein Geld. Hier würde dich eine Unfallversicherung finanziell entlasten. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht Sinn.

Wie sich deine wirtschaftliche Situation als Selbstständiger entwickelt, lässt sich nicht vorhersagen. Viel hängt von deinem persönlichen Einsatz und der Auftragslage ab. Denk auch an später und kümmere dich schon früh um eine Rentenvorsorge. Die Pflicht zur gesetzlichen Rentenvorsorge besteht nämlich nicht.

In nur 5 Schritten zur freiberuflichen Tätigkeit

Deine Ausbildung ist abgeschlossen, deine Geschäftsidee ist durchdacht und du bist startbereit. Dennoch gibt es noch einiges zu tun, bevor du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit loslegen kannst. Diese 5 Schritte liegen vor dir, bevor du freiberuflich durchstarten kannst:

  • Schritt 1: Informiere dich, ob die angedachte Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann.
  • Schritt 2: Melde dem Finanzamt schriftlich, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst oder bereits aufgenommen hast. Spätestens 4 Wochen nach dem Start der Tätigkeit muss die Meldung beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
  • Schritt 3: Das Finanzamt schickt dir nach Erhalt der Meldung deine Steuernummer zu. Du musst einen Fragebogen ausfüllen und zurücksenden, damit du steuerlich erfasst wirst.
  • Schritt 4: Das Finanzamt überprüft deine Angaben und die erforderlichen Qualifikationen. Ist alles in Ordnung, wirst du als Freiberufler anerkannt.
  • Schritt 5: Schon bevor das offizielle „Go“ vom Finanzamt kommt, darfst du die freiberufliche Tätigkeit aufnehmen (siehe Schritt 2). Du bist nun selbstständiger Unternehmer!

Gründung, Anmeldung, Anträge, Formulare, Steuern, Pflichte und Gesetze – es ist gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. Behördengänge können langwierig sein. Prozesse verzögern sich, wenn Formulare oder Dokumente fehlen oder etwas unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt wurde. Wie schnell übersieht man etwas oder versäumt eine Frist … Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch Konsequenzen wie Bußgelder nach sich ziehen.

Fazit:
Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Vor dieser Frage stehen viele Existenzgründer. Tatsächlich ist die Grenze nicht immer klar. Neben festgelegten Katalogberufen nach § 18 EStG entscheidet das Finanzamt, welche Tätigkeit freiberuflich ist.

Das Ausüben freier Berufe bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Man ist nicht gewerbesteuerpflichtig und unterliegt auch nicht der Gewerbeordnung, wodurch größere Freiheiten als bei Gewerbetreibenden bestehen. Sehr wohl besteht allerdings die Pflicht zur:

  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • pünktlichen Abgabe von Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererklärungen
  • Bezahlung von anfallenden Steuern
  • Registrierung beim Finanzamt

KleingewerbeAnmelden.org und andere Dienstleistungs-Plattformen, Steuerberater und Finanzamt informieren dich über den Anmelde-Modus, Vor- und Nachteile sowie gesetzliche und steuerrechtliche Bestimmungen der freiberuflichen Tätigkeit.