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Welche freiberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden?

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Welche freiberufliche tätigkeit muss angemeldet werden

Das Ausüben freier Berufe erfordert in Deutschland keinen Gewerbeschein. Zu melden ist die freiberufliche Tätigkeit dennoch. Wie, wo und was gemeldet werden muss, erfährst du hier!

Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, ist bei seinen Recherchen bestimmt schon auf die Begriffe „Gewerbeanmeldung“ und „Freiberufler“ gestoßen. In welche Kategorie die Geschäftsidee des Existenzgründers fällt, ist nicht immer von vornherein klar.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig sein wirst. Für Freiberufler gelten nämlich andere Bestimmungen und Vorgaben als für Gewerbetreibende. So muss zum Beispiel für freiberufliche Leistungen kein Gewerbe angemeldet werden. Auch sonst gibt es besondere Regelungen und Steuererleichterungen, wie du weiter unten nachlesen kannst.

Freiberufliche Tätigkeit – was ist das genau?

Auch viele angehende Selbstständige stellen sich die Frage: Was ist freiberufliche Arbeit eigentlich genau? Die Antwort findest du hier:

Freiberufler sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, erziehenden oder unterrichtenden Bereich ausüben.

TIPP: Bist du nicht sicher, wie deine geplante Tätigkeit zu kategorisieren ist, hole dir weitere Informationen beim Gewerbeamt, dem Finanzamt oder unabhängigen Beratern wie KleingewerbeAnmelden.org. Hier wirst du kompetent beraten und auf die nächsten anfallenden Schritte vorbereitet.

Daran erkennt man freiberufliche Arbeit

Bei einer gewerblichen Tätigkeit stellst du Waren her oder verkaufst Produkte. Vielleicht bietest du auch Dienstleistungen an oder vermittelst diese. Anders verhält es sich bei freien Berufen. Hier vermittelst du Wissen, bist kreativ und schöpferisch tätig oder leistest aufgrund deiner höheren Qualifikation Dienste im Interesse der Allgemeinheit. Das ist charakteristisch für freiberufliche Tätigkeiten:

  • Wer freiberuflich arbeitet, führt eine selbstständige Tätigkeit aus.
  • Bei freiberuflichen Tätigkeiten spielt Kapital eine eher untergeordnete Rolle. Eine größere Bedeutung fällt der persönlichen Arbeitsleistung zu.
  • Freiberuflich Tätige verfügen über hohe Professionalität, Fachkenntnisse und haben meist eine akademische Ausbildung abgeschlossen.
  • Wer einen freien Beruf ausübt, arbeitet fachlich unabhängig, ist leitend und eigenverantwortlich tätig.
  • Als Freiberufler erbringt man vor allem „höhere“ Dienstleistungen, die eine entsprechende Qualifikation wie etwa ein Hochschulstudium erfordern.
  • Die Dienstleistungen bieten Nutzen für die Allgemeinheit bzw. des Auftraggebers. Das ist zum Beispiel bei medizinischen Berufen oder Lehrern der Fall. Freiberufler sind dem Allgemeinwohl verpflichtet.
  • Zu den freien Berufen zählen auch geistig-ideelle Tätigkeiten, für die Kreativität und schöpferische Begabung eine große Rolle spielen.

Welche Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen?

Wer freiberuflich werden möchte, sollte sich damit auseinandersetzen, welche Tätigkeiten überhaupt zu den freien Berufen zählen. Im Einkommensteuergesetz werden freiberufliche Tätigkeiten in 3 Gruppen unterteilt:

  • Katalogberufe: jene Berufe, die in § 1 Einkommensteuergesetz Absatz 1 Nummer 1 und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz aufgelistet sind.
  • Katalogähnliche Berufe: Tätigkeiten, die den oben genannten Katalogberufen ähnlich sind, die aber nicht explizit genannt sind.
  • Tätigkeitsberufe: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Leistungen, die auf selbstständiger Basis erbracht werden.

Gerade bei den katalogähnlichen Berufen ist die Unterscheidung zwischen freiberuflich und gewerblich oft schwierig. Hier führt das Finanzamt oft Einzelfallprüfungen durch, um die richtige Einstufung zu treffen.

Welche freien Berufe gibt es konkret?

Auch bei den freien Berufen gibt es eine Unterteilung. Hier findest du die 4 Berufsgruppen mit Beispielen freier Berufe:

  • Freie heilende Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Diplom-Psychologen)
  • Freie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
  • Freie naturwissenschaftliche und technische Berufe (Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Informatiker)
  • Freie informationsvermittelnde Berufe/Kunstberufe (Lehrer, Erzieher, Journalisten, Dolmetscher, Schauspieler)

BEACHTE: Die vollständige Liste der Berufe kannst du in § 18 Einkommensteuergesetz nachlesen.

Freiberufler – Welche Vorteile gibt es?

Freiberufler profitieren von zahlreichen Vorteilen gegenüber Gewerbetreibenden. Deshalb ist diese Unternehmensform auch besonders attraktiv für Existenzgründer. Allerdings kannst du die vereinfachenden Regelungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn du eindeutig als Freiberufler eingestuft wurdest. Dazu musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und deine Qualifikation nachweisen.

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Diese Vorteile haben Freiberufler:

  • Die freiberufliche Tätigkeit ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Du musst also kein Gewerbe anmelden.
  • Da freiberufliche Leistungen nicht der Gewerbeordnung unterliegen, ist auch keine Gewerbesteuer zu bezahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine freiberufliche Nebentätigkeit oder um einen Hauptberuf handelt.
  • Wenn du die Ausübung eines freien Berufs anmelden möchtest, genügt ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt genügt.
  • Auch die Unternehmens-Registrierung bei der Gewerbeaufsicht ist nicht nötig.
  • Wer freiberuflich werden will, muss nicht Mitglied einer Industrie- oder Handelskammer werden. Nur für einige wenige freie Berufe besteht die Kammerpflicht. Alle anderen Sparten sind damit auch von der Zahlung der Pflichtbeiträge befreit.
  • In steuerlicher Hinsicht gibt es für dich als Freiberufler ebenfalls Vereinfachungen. Du hast lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchzuführen.

Gut zu wissen: Es ist auch möglich, eine freiberufliche Nebentätigkeit auszuüben. In diesem Fall kannst du in deinem Hauptberuf weiterarbeiten und die freiberufliche Arbeit „nebenbei“ ausführen.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden – so klappt es!

Träumst du auch davon, dich selbstständig zu machen und dein eigener Chef zu sein? Möchtest du dir deine Zeit selbst einteilen und allein bestimmen, wann, wo und wie du arbeitest? Kannst du es kaum erwarten, selbst zu bestimmen, mit wem du zusammenarbeitest und für wen du Aufträge ausführst? Klar, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wirst du wohl nie zu 100% flexibel und unabhängig sein. Aber als Freiberufler kannst du vieles nach deinen persönlichen Vorstellungen gestalten.

So wirst du Freiberufler – in nur 5 Schritten

  • Schritt 1 – Einstufung vornehmen lassen: Informiere dich beim Finanzamt, dem Gewerbeamt, bei deinem Steuerberater oder bei einem Partner wie KleingewerbeAnmelden.org, ob Freiberuflichkeit eine Option für dich ist.
  • Schritt 2 – Meldung beim Finanzamt: Mit einem formlosen Schreiben meldest du dem Finanzamt, dass du freiberufliche Leistungen erbringen wirst. Spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit, muss diese beim Finanzamt gemeldet sein.
  • Schritt 3 – Steuerliche Erfassung: Damit du vom Finanzamt steuerlich erfasst wirst, musst du einen 8seitigen Fragebogen ausfüllen. Das ist eindeutig der mit Abstand komplizierteste Abschnitt der Anmeldung. Hier solltest du unbedingt die Hilfe von Profis wie dem Steuerberater oder KleingewerbeAnmelden.org in Anspruch nehmen, damit alle Angaben korrekt, vollständig und nachvollziehbar gemacht werden.
  • Schritt 4 – Die Überprüfung: Das Finanzamt überprüft, ob du als Freiberufler eingestuft werden kannst. Außerdem werden deine Angaben und Qualifikationen überprüft. Entspricht alles den gesetzlichen Bestimmungen, steht deiner selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit nichts mehr im Wege.
  • Schritt 5 – Sich freuen!: Die freiberufliche Tätigkeit ist gemeldet, der ausgefüllte Erfassungsbogen hat keine weiteren Fragen aufgeworfen und du hast alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise erbracht. Nun kannst du als Freiberufler durchstarten. Herzlichen Glückwunsch!

Gut zu wissen: Wer ohne Meldung eine freiberufliche Tätigkeit ausübt oder auf die Einstufung „freiberuflich“ oder „gewerblich“ umgeht, muss mit Konsequenzen wie Bußgeldern, Nachzahlungen, Betriebskontrollen etc. rechnen.

Fazit:

Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? Nicht immer ist eindeutig, wozu die selbstständige Arbeit gehört. Die Einstufung obliegt dem zuständigen Finanzamt. Eine schlüssige Argumentation, warum deine Selbstständigkeit auf freiberuflicher Basis erfolgt, könnte dir die Kategorisierung als Freiberufler bringen – und damit nicht unbedeutende Erleichterungen.

Fakt ist: Wer im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, erziehenden oder unterrichtenden Bereich tätig und sich selbstständig damit machen möchte, könnte vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft werden.

Da die freien Berufe nicht der Gewerbeordnung unterliegen, ist die Anzeige eines Gewerbes nicht notwendig. Willst du eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, ist ein Schreiben an das Finanzamt, in dem du über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit informierst, ausreichend. Das ist aber nicht der einzige Vorteil, von dem jemand profitiert, der einen freien Beruf ausübt. Informiere dich jetzt auf www.KleingewerbeAnmelden.org oder ähnlichen Seiten, um als Freiberufler durchzustarten!