Dein Kleingewerbe schneller anmelden

Kleingewerbe anmelden kann anstrengend, chaotisch, kompliziert ... und trotzdem die beste Art einer Gewerbeanmeldung sein. Deshalb haben wir Kleingewerbe Anmelden geschaffen wo Du einfach online Behörden-Formulare ausgefüllt bekommen.

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Gewerbeamt anmelden: Wann muss man seine Selbstständigkeit anmelden?

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Selbstständigkeit anmelden – Wann muss man zum Gewerbeamt?

Start ups, Kleinunternehmen, Firmengründungen – immer mehr Menschen zieht es in die Selbstständigkeit. Doch wann muss man die Arbeit beim Gewerbeamt anmelden? Hier erfährst du, wann, wie und wo du deine Selbstständigkeit anmelden musst.

Selbstständigkeit anmelden – das musst du wissen

Wer muss seine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden?

Die Gewerbeordnung regelt ganz genau, wer selbstständig ausgeübte Tätigkeiten beim Gewerbeamt anmelden muss. In § 14 Gewerbeordnung ist nachzulesen, dass jeder, der in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dies bei der Gewerbebehörde anzuzeigen hat. Doch was ist eine gewerbliche Tätigkeit überhaupt?

Wann ist eine Tätigkeit gewerblich?

Gemäß § 15 Einkommensteuergesetz handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten, wenn …

  • … die Arbeit selbstständig und nachhaltig (im Sinne von dauerhaft) ausgeführt wird.
  • … die Absicht besteht, Gewinn zu erzielen.
  • … man sich durch die Betätigung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.

BEACHTE: Freie Berufe nach § 18 Einkommensgesetz und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie Tätigkeiten der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) sind keine gewerblichen Tätigkeiten. In diesen Fällen genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt.

Die Anzeigepflicht der gewerblichen Tätigkeit besteht, wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst. Kommst du dieser Meldepflicht nicht nach, drohen Konsequenzen wie Strafzahlungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Bist du nicht sicher, ob deine selbstständige Betätigung unter die freien Berufe oder die Urproduktion fällt oder ob es sich dabei um einen Gewerbebetrieb handelt, lass dich von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org beraten. Die Gründungs-Experten wissen, welche Betätigung wie eingeordnet wird und was für die gesetzeskonforme Meldung erforderlich ist.

Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anmelden – so geht’s

Um die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit anzumelden, musst du dich an die zuständige Gewerbemeldestelle wenden. Zuständig ist immer die Behörde in dem Ort, in dem der Firmensitz liegt. Es kann sich dabei um das Rathaus handeln, das Gewerbeamt, das Bürger-, Wirtschafts- oder Ordnungsamt, die Industrie- und Handelskammer oder auch die Handwerkskammer.

Vorbereitung der Gewerbeanmeldung

Bereite die Anmeldung deines Gewerbes gut vor, damit alles reibungslos und ohne zusätzliche Arbeit funktioniert. Mit einer guten Vorbereitung vermeidest du Fehler, Zeitverzögerungen und Ärger.

  • Informiere dich bei der IHK, welche Qualifikationen und/oder Erlaubnisse für das Gewerbe notwendig sind. Wer eine handwerkliche Betätigung ausübt, erfährt die Voraussetzung für die Aufnahme in die Handelsrolle bei der HWK.
  • Frage beim zuständigen Gewerbeamt nach, welche Unterlagen und Dokumente für die Anmeldung des Gewerbes erforderlich sind.
  • Das Formular zur Gewerbe-Anmeldung findest du auch im Internet – mit Ausfüllhilfe. Fülle es vor der tatsächlichen Anmeldung in Ruhe aus.

Gewerbeanmeldung – Noch 5 Schritte zum Gewerbeschein

Nun steht einer erfolgreichen Gewerbeanmeldung (fast) nichts mehr im Weg. Nun ja, ganz so einfach ist es nicht. Die wichtigsten Schritte zum Gewerbeschein liegen noch vor dir:

  • Schritt 1 – GewA1-Formular ausfüllen: Fülle das Formular Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO aus. Du erhältst es direkt bei der Gewerbemeldestelle oder auch zum Download im Internet. In dem Formular machst du Angaben zum Inhaber des Betriebs, zum Betrieb und seiner Rechtsform sowie zu den Tätigkeiten, die du anbieten wirst. Weiters musst du ausfüllen, ob du das Gewerbe in Vollzeit oder nebenberuflich ausüben wirst, wie viele Mitarbeiter du einstellst und was überhaupt der Grund für die Gewerbeanmeldung ist.
  • Schritt 2 – Unterlagen einreichen: Reiche das wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten und Unterlagen beim zuständigen Gewerbeamt ein. Das kannst du persönlich, per Post oder in manchen Regionen auch online erledigen. Für das Ausstellen des Gewerbescheins ist eine Gebühr in Höhe von maximal zirka 60 Euro zu bezahlen.
  • Schritt 3 – weitere Formalitäten: Das Gewerbeamt informiert weitere Stellen wie Steueramt, Kammern, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft über die Aufnahme der gewerblichen Betätigung. Teilweise sind auch für diese Behörden Nachweise, Dokumente oder ausgefüllte Formulare zu erbringen.
  • Schritt 4 – steuerliche Erfassung: Deine Selbstständigkeit wird auch dem Finanzamt gemeldet. Damit du steuerlich erfasst werden kannst, musst du einen 8seitigen Fragebogen ausfüllen. Das ist die größte und komplizierteste Hürde auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Hole dir hier unbedingt professionelle Unterstützung von deinem Steuerberater oder Beratern wie KleingewerbeAnmelden.org
  • Schritt 5 – durchstarten: Hast du alle erforderlichen Unterlagen erbracht, alle Formulare korrekt ausgefüllt und die nötige Überprüfung bestanden, wird das GewA1-Formular behördlich gestempelt. Das Formular ist nun die offizielle Bestätigung, dass die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und damit der sogenannte Gewerbeschein. Ab sofort darfst du gewerblich tätig sein!

Es ist egal, ob du die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben wirst. Der Anmeldevorgang bleibt in jedem Fall gleich. Du kannst ein Kleingewerbe anmelden, wenn du unter einem Umsatz von 22.000 Euro im ersten und 50.000 Euro im zweiten Geschäftsjahr bleibst. Als Kleingewerbetreibender profitierst du gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz von den steuerlichen und administrativen Erleichterungen der Kleinunternehmerregelung.

TIPP: Über die Hälfte aller Gründungswilligen scheitert schon vor der Gewerbeanmeldung an den Formalitäten und Behördengängen. Gerade das korrekte Ausfüllen von Formularen erweist sich immer wieder als großer Stolperstein. Fehler kosten Zeit, Geld und Nerven und können mit Konsequenzen wie Nichterteilung der Steuernummer, Bußgeldern oder Vorauszahlungen geahndet werden. Nutze das Expertenwissen von Gründungsspezialisten wie KleingewerbeAnmelden.org, um deine Selbstständigkeit reibungslos und schnellstmöglich anzumelden.

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Wann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden?

Auch für die Gewerbeanmeldung gibt es eine gesetzliche Frist. Anders als bei den freien Beruf, wo eine nachträgliche Meldung kein Problem ist, muss die Gewerbeanzeige allerspätestens mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

TIPP: Plane unbedingt genügend Zeit für die Gewerbeanmeldung ein! Es kann sein, dass du bestimmte Auflagen erfüllen oder weitere Unterlagen anfordern musst. Arbeitest du ohne Gewerbeschein kann es zum Vorwurf der Schwarzarbeit kommen. Ohne Anmeldung des Gewerbes riskierst du Geldstrafen, Vorauszahlungen und weitere rechtliche Konsequenzen. Dienstleister wie KleingewerbeAnmelden.org sichern den effektivsten Weg zum Gewerbeschein. Nutze die Erfahrung und das Know-how der Spezialisten, um keine gesetzliche Vorgabe zu übersehen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Dass beim Gewerbe anmelden Kosten entstehen, liegt auf der Hand. Die Gewerbemeldestellen bestimmen die Höhe der Gebühren selbst, weshalb es zu regionalen Unterschieden kommt. Teuer ist eine Gewerbeanmeldung nicht. Meist belaufen sich die Kosten auf unter 50 Euro, nur selten bis maximal zirka 60 Euro. Den genauen Betrag erfährst du beim zuständigen Gewerbeamt oder auf dessen Website.

Die Anmeldegebühr selbst ist also nicht sonderlich hoch. Was beim Gewerbe anmelden Kosten verursacht, ist das Zusammentragen der erforderlichen Unterlagen, die als Nachweise dienen. Je nach Gewerbe müssen Kurse absolviert oder Beglaubigungen etc. eingeholt werden.

Fazit:

Wer in Deutschland eine gewerbliche Betätigung ausüben möchte, muss diese gemäß § 14 Gewerbeordnung melden – und zwar BEVOR die Tätigkeit ausgeübt wird. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeit selbstständig, eigenverantwortlich sowie dauerhaft ausgeführt wird und dabei eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Die Anmeldung erfolgt bei der Gewerbebehörde der Firmensitzgemeinde. Dazu ist das Formular GewA1 auszufüllen und die Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und maximal ca. 60 Euro zu bezahlen. Dabei ist es egal, ob der Gründer ein Vollgewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchte. Sowohl das Anmelde-Procedere wie auch die Höhe der anfallenden Gebühr sind ident. Bei einem Kleingewerbe kommt der Existenzgründer nach § 19 Umsatzsteuergesetz in den Genuss zahlreicher Vorteile der Kleinunternehmerregelung.

Professionelle Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung bieten Dienstleister wie KleingewerbeAnmelden.org. Die Gründungs-Spezialisten wissen genau, was für eine Gewerbeanzeige erforderlich ist und erledigen das Ausfüllen der umfangreichen Formalitäten für dich.