Dein Kleingewerbe schneller anmelden

Kleingewerbe anmelden kann anstrengend, chaotisch, kompliziert ... und trotzdem die beste Art einer Gewerbeanmeldung sein. Deshalb haben wir Kleingewerbe Anmelden geschaffen wo Du einfach online Behörden-Formulare ausgefüllt bekommen.

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Wen verständigt das Gewerbeamt bei einer Gewerbeanmeldung?

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Wen verständigt das Gewerbeamt bei einer Gewerbeanmeldung?

Wer die Gewerbeanmeldung erfolgreich abgeschlossen hat, kann bereits die nächsten Schritte in Angriff nehmen. Lies hier nach, wie es jetzt weitergeht:

In diesem Artikel findest du wichtige Informationen zu folgenden Fragen, die sich jedem Gründer stellen:

  • Was sind die nächsten Schritte nach der erfolgreichen Anmeldung?
  • Welche Behörden werden automatisch vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung informiert?
  • Welche Behörden muss der Existenzgründer selbst verständigen?
  • Was ist nach dem Gewerbeanmelden zu beachten?

Grundsätzliches über die Gewerbeanmeldung

In Deutschland darf jeder ein Gewerbe anmelden. Dazu muss man bestimmte Voraussetzungen wie Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit erfüllen. Die selbstständige Tätigkeit ist – mit Ausnahme von freien Berufen nach § 14 Gewerbeordnung – verpflichtend beim Gewerbeamt zu melden.

Wenn du einen Gewerbeschein beantragst, überprüft das Gewerbeamt, ob du über die notwendigen Qualifikationen verfügst. Je nach Gewerbe werden bestimmte Ausbildungen und/oder Fähigkeiten gefordert.

ÜBRIGENS: Ein Gewerbe ist in Deutschland von jedem, der selbstständig tätig sein möchte und nicht als Freiberufler anerkannt ist, anzumelden. Dabei ist es egal, wie groß oder klein das Unternehmen ist und ob die Tätigkeit nebenberuflich oder im Vollgewerbe ausgeübt wird.

Wer wird vom Gewerbeamt informiert?

Zu den Aufgaben des Gewerbeamtes zählt auch die Benachrichtigung weiterer Behörden und Verbände, wenn ein Gewerbe angemeldet wird. Für dich als Unternehmer heißt das, dass du nicht selbst von Amt zu Amt laufen musst, um über dein Gewerbe zu informieren.

Die Weiterleitung deiner Gewerbetätigkeit erfolgt aber nicht nur, um dir das Leben als Unternehmer zu erleichtern. Mit der Anmeldung eines Gewerbes entstehen auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Welche Stellen werden vom Gewerbeamt informiert?

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, geht diese Information automatisch an diverse Stellen weiter. Die Meldung deiner gewerblichen Tätigkeit erfolgt – je nach Gewerbe – unter anderem an folgende Behörden und Institutionen:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer (für Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbe)
  • Handelsregister (für die Rechtsformen GmbH, AG, OHG, KG)
  • Krankenkasse (falls du Mitarbeiter beschäftigst)
  • Bundesagentur für Arbeit (falls du Mitarbeiter beschäftigst)
  • staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Einige der genannten Behörden und Institutionen werden dir Unterlagen zusenden und deine Daten und Angaben überprüfen. Diese sind auszufüllen und fristgerecht zurückzuschicken.

Wen muss man nach der Gewerbeanmeldung verständigen?

Wie oben angeführt, übernimmt das Gewerbeamt automatisch die Verständigung weiterer Behörden und Verbände. Alle Bereiche sind damit jedoch nicht abgedeckt. Als Gewerbetreibender musst du nach dem Gewerbeanmelden einige Stellen selbsttätig über die Existenzgründung informieren:

Der Gewerbetreibende muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Dabei handelt es sich um den Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaft ist nach Sozialgesetzbuch VII für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen, für Rehabilitation und finanzielle Entschädigungen zuständig. Binnen einer Woche ab Anmeldung des Gewerbes musst du den Fragebogen anfordern, ausfüllen und mit einer Kopie des Gewerbescheins zurücksenden.

Mit der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer und/oder – bei handwerklichen und handwerksähnlichen Betrieben – der Handwerkskammer. Die IHK vertritt die Interessen der Gewerbetreibenden.

Die Mitgliedschaft zur IHK ist für gewerblich Tätige Pflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Landwirte, Freiberufler und Handwerker. Kammerzugehörige müssen Mitgliedsbeiträge bezahlen. Diese setzen sich aus einem fixen Grundbetrag und einer Umlage zusammen. Nähere Informationen erhältst du bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, dem Gewerbeamt oder auch auf Internetseiten wie www.KleingewerbeAnmelden.org.

TIPP: Nutze die Pflichtmitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer, indem du Fortbildungs- und Seminarangebote in Anspruch nimmst.

Falls du Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern. Die Betriebsnummer brauchst du für die An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der Krankenkasse.

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Was ist nach dem Gewerbeanmelden noch zu tun?

Du siehst, dass auch nach dem Gewerbeanmelden noch einiges zu tun ist. Vor allem Behördengänge stehen an und auch das eine oder andere Formular ist auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Die meisten Stellen werden von sich aus tätig und treten an dich heran. Allen voran das Finanzamt, das dein Unternehmen nach § 138 Abgabenordnung steuerlich zu erfassen hat.

Steuerliche Erfassung durch das Finanzamt

Als Existenzgründer wird dir vom Finanzamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugestellt. Dieser 8seitige Erfassungsbogen lässt sich am besten mit Hilfe des Steuerberaters oder eines Dienstleisters wie KleingewerbeAnmelden.org ausfüllen. Fehlerhafte und/oder unvollständig ausgefüllte Teile kosten Zeit und können zu Konsequenzen wie Geldbußen und Vorauszahlungen führen.

Neben allgemeinen Angaben ist Folgendes im Fragebogen zu erfassen:

  • Informationen zur gewerblichen Tätigkeit
  • geplante Einkünfte und geplanter Gewinn
  • Gewinnermittlungsart
  • Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (falls du Mitarbeiter beschäftigst)
  • Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
  • Soll-/Ist-Versteuerung
  • eventuelle Steuerbefreiungen und -Reduzierungen

TIPP: Lass dich beim Ausfüllen des Fragebogens unbedingt beraten. Die Zahlen, die du einreichst, müssen realistisch sein – gerade wenn es um Umsatz und Gewinn geht. Anhand des Erfassungsbogens berechnet das Finanzamt unter anderem, ob und in welcher Höhe Einkommensteuer-Vorauszahlungen anfallen.

Antrag auf Befreiungen

Abhängig von dem Umsatz, den du machen wirst, kannst du um Befreiung von der Umsatzsteuer ansuchen. Durch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz profitierst du von buchhalterischen Vereinfachungen und Steuererleichterungen.

Die Befreiung gilt für Gewerbetreibende, wenn …

  • … der Vorjahresumsatz 17.500 Euro nicht übersteigt UND
  • … der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr unter 50.000 Euro bleibt.

Versicherungen abschließen

Bevor du die gewerbliche Tätigkeit endgültig startest, solltest du dich über Versicherungen informieren. Was passiert, wenn du bei deiner Arbeit Schaden verursachst? Wie geht man mit Schäden im Unternehmen um? Landet man vor Gericht – wer bezahlt denn dann die Kosten? Es ist wichtig, dich gegen bestimmte Risiken und mögliche Schadensfälle abzusichern! Lass dich beraten, welche Versicherungen für dich sinnvoll sind:

  • Gewerbliche Versicherung wie die Betriebshaftpflichtversicherung (für den Fall, dass du, deine Mitarbeiter oder deine Produkte Schaden verursachen)
  • Betriebliche Versicherung wie die Geschäftinhaltversicherung (für Schäden an Einrichtung, Maschinen, Waren etc.)
  • Firmen-Rechtsschutzversicherung (für eventuelle Rechtsstreitigkeiten)

Start der gewerblichen Tätigkeit

Sobald du deinen Gewerbeschein in Händen hältst, hast du die offizielle Bestätigung, dass dein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde. Damit kannst du die gewerbliche Tätigkeit starten. Viel Erfolg!

Fazit:
Wer in Deutschland selbstständig tätig sein möchte und dabei nicht als Freiberufler gilt, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Bürokratie, die hinter diesem Prozess steckt, mag gerade anfangs abschreckend wirken. Holt man sich Unterstützung von beratenden Stellen wie www.KleingewerbeAnmelden.org ist aber alles halb so schlimm!

Mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt werden automatisch auch weitere wichtige Behörden, Ämter und Institutionen verständigt. Es ist nicht nötig, dass du als Existenzgründer mit diesen Stellen in Kontakt trittst.

Unter anderem wird das Finanzamt auf dich zukommen und die steuerliche Erfassung des Betriebs vornehmen. Das ist die aufwändigste, größte und komplizierteste Hürde beim Gewerbeanmelden.

Hast du alle anfallenden Formalitäten erfolgreich gemeistert, steht der Gewerbetätigkeit nichts mehr im Weg. Bestens vorbereitet und den gesetzlichen sowie steuerrechtlichen Richtlinien entsprechend kannst du dein Unternehmen nun starten.