Dein Kleingewerbe schneller anmelden

Kleingewerbe anmelden kann anstrengend, chaotisch, kompliziert ... und trotzdem die beste Art einer Gewerbeanmeldung sein. Deshalb haben wir Kleingewerbe Anmelden geschaffen wo Du einfach online Behörden-Formulare ausgefüllt bekommen.

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Wie kann ich den Gewerbeschein beantragen?

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Gewerbeschein beantragen – Hier findest du alle wichtigen Informationen

Wie kann ich einen Gewerbeschein beantragen?

Immer mehr Deutsche erfüllen sich ihren Traum von der Selbstständigkeit und melden ein Gewerbe an. Dies ist an und für sich recht unkompliziert und doch gibt es einige Stolperfallen. Lies weiter um dich über die richtige Vorgangsweise bei der Gewerbeanmeldung zu informieren:

TIPP: Ist die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, erst einmal getroffen, stehst du als Existenzgründer vor zahlreichen wichtigen Fragen. Es ist nicht einfach, sich im Paragraphendschungel zurechtzufinden und den Überblick über alle Formalitäten zu behalten. Schon gar nicht, wenn dir bewusst wird, dass Fehler, unvollständige Angaben oder versäumte Fristen nicht nur zeit- und kostenintensive Nachbesserungen mit sich bringen. Auch mit Konsequenzen wie Vor- oder Nachzahlungen, Bußgeldern oder Kontrollen ist zu rechnen. Setze deshalb schon VOR dem Beantragen eines Gewerbescheins auf die Beratung und Unterstützung von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org.

Was ist ein Gewerbeschein und wofür braucht man ihn?

Ein Gewerbeschein (auch Gewerbekarte) ist die offizielle Bestätigung der Gewerbemeldebehörde, dass du deine selbstständige Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet hast. Das ausgefüllte Formular zur Gewerbe-Anmeldung wird abgestempelt und ist somit die Bescheinigung, dass du das Gewerbe ausüben darfst.

Gehst du einer gewerbepflichtigen Tätigkeit OHNE Gewerbeberechtigung nach, ist dies eine unbefugte Gewerbeausübung und zieht Rechtsfolgen nach sich. Nach § 366 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung können unter anderem Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro ausgesprochen werden.

Was steht auf dem Gewerbeschein?

Auf dem Gewerbeschein findest du die folgenden Angaben:

  • persönliche Daten des Gewerbeinhabers
  • Daten des Gewerbebetriebs
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • Tätigkeiten, die im Rahmen des Gewerbes ausgeübt werden
  • Form des Gewerbes (Haupt- oder Nebenerwerb)
  • Start der gewerblichen Tätigkeit
  • Hauptsitz und eventuelle Zweigstellen
  • Anzahl der Beschäftigten

TIPP: Gerade bei der Aufzählung der Tätigkeiten, die du ausüben wirst, solltest du dich beraten lassen. Lass dir genügend Spielraum, um dein Angebot später auch ausweiten zu können. Führst du Tätigkeiten aus, die nicht in deiner Gewerbeberechtigung erfasst sind, kann es ebenfalls zu oben angeführten Verwaltungsstrafen kommen.

Freiberuflich oder gewerblich – Wann muss man einen Gewerbeschein beantragen?

Nach § 14 Gewerbeordnung ist jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Mit dem mit Stempel bestätigten Anmeldeformular GewA1 hältst du dann auch den Gewerbe Schein in Händen. Für das Ausüben eines sogenannten freien Berufes ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich. Die Freiberuflichkeit ist zwar auch zu melden, aber es genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt.

Freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein – welche Berufe gehören dazu?

Tätigkeiten aus künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden erzieherischen Berufsfeldern zählen zu den freien Berufen. In § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz findest du eine Aufstellung.

Die endgültige Einstufung, ob die Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann oder ein Gewerbeschein benötigt wird, trifft das Finanzamt. Die korrekte Kategorisierung ist wichtig, um die Vorteile der jeweiligen Rechtsform in Anspruch nehmen zu können.

Für selbstständige Tätigkeiten, die nicht zu den freien Berufen zählen, musst du einen Gewerbeschein lösen.

Wann muss man einen Gewerbeschein beantragen?

In Deutschland besteht nach § 14 Gewerbeordnung Meldepflicht alle für selbstständige Tätigkeiten. Einen Gewerbeschein musst du anfordern, wenn …

  • … die Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehört.
  • … du die Arbeit selbstständig und eigenverantwortlich durchführst.
  • … nachhaltig, also dauerhaft und regelmäßig tätig bist.
  • … du die Absicht hast, Gewinn zu erzielen.

Der Gewerbeschein ist der Nachweis, dass du deine selbstständige Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet hast und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig erbracht hast.

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Gewerbeschein beantragen – So geht’s in 5 Schritten

So beantragst du deinen Gewerbeschein 5 Schritten

  • 1. Schritt: Erkundige dich bei der Gewerbemeldestelle, was für die Beantragung des Gewerbescheines notwendig ist. Zuständig ist jene Stelle, in der dein Unternehmen den Sitz haben wird. Je nach Bundesland kann das das Rathaus sein, das Gewerbeamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, Ordnungs- oder Wirtschaftsamt oder auch das Bürgeramt.
  • 2. Schritt: Fülle das Formular GewA1 aus. Das Formular „Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO“ erhältst du in der Gewerbemeldebehörde oder zum Download im Internet.
  • 3. Schritt: Reiche das ausgefüllte Formular persönlich bei der Gewerbebehörde ein. Alternativ kann dies eine bevollmachtete Person für dich erledigen. Bei einigen Meldestellen wird die Gewerbeanmeldung online oder per Post akzeptiert. Da eine handschriftliche Unterschrift benötigt wird, bleibt dir der Behördengang beim Online-Verfahren allerdings nicht ganz erspart. Derzeit ist es nur in Berlin möglich, die komplette Gewerbeanzeige online abzuwickeln.
  • 4. Schritt: Lege die benötigten Unterlagen wie Dokumente, Qualifikationsnachweise etc. vor.
  • 5. Schritt: Bezahle die Bearbeitungsgebühr für die Gewerbeanmeldung. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde oder Behörde festgelegt und beträgt zirka 10 bis maximal 60 Euro.

Sind alle eingereichten Unterlagen vorhanden und das Formular zur Gewerbe-Anmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt, erhältst du eine unterschriebene und abgestempelte Kopie des Formulars. Diese Bescheinigung dient dem Gewerbenachweis und du kannst ab sofort deine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.

Gewerbeschein verloren – was nun?

Wer kennt das nicht? Es gibt viel zu tun, die Papiere stapeln sich und plötzlich benötigst du ein wichtiges Dokument, das genau dann natürlich unauffindbar ist. Gerade in der Gründungsphase, wo es jede Menge Papierkram zu erledigen gibt und wo man vielleicht von zuhause aus arbeitet statt in einem gut organisierten Büro, herrscht manchmal mehr Chaos als Ordnung. Und gerade dann brauchst du vielleicht deinen Gewerbenachweis, um zum Beispiel …

  • … eine offizielle Bestätigung für den Einkauf bei einem Großhändler zu erbringen.
  • … einen Business-Mobilvertrag abzuschließen.
  • … ein Firmenauto anzumelden.
  • … einen Firmenkredit aufzunehmen.
  • … die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes nachzuweisen.

Doch alles Suchen hilft nichts! Der Gewerbeschein ist und bleibt verschwunden. Grund zur Panik besteht allerdings nicht.

Gewerbeschein verloren – so gehst du vor

Die gute Nachricht: Du kannst eine Zweitschrift deines Gewerbescheins beantragen. Meist funktioniert das sogar recht unkompliziert. Wende dich an die zuständige Gewerbebehörde und schildere deine Situation. Damit die Gewerbekarte neu ausgestellt wird, musst du persönlich erscheinen und deine Identität nachweisen. Nimm also einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Teilweise bieten Gewerbemeldestellen Online-Services an. Gegebenenfalls ist es auch online möglich, die verlorene Gewerbebestätigung zu erhalten. Erkundige dich am besten telefonisch, wie du eine Zweitschrift anfordern kannst und welche Dokumente dafür benötigt werden. Eventuell fällt für die Neuausstellung eine geringe Gebühr an. Auch die Höhe der Kosten bringst du am besten schon im Vorfeld in Erfahrung.

GUT ZU WISSEN: Auch wenn du den Gewerbe Schein verlierst, bleibt deine Gewerbeanmeldung dennoch aufrecht und du darfst das Gewerbe weiterhin ausüben. Alle wichtigen Stellen wurden bereits von der Gewerbebehörde über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert.

Fazit

In Deutschland muss nach § 14 Gewerbeordnung jede selbstständige Tätigkeit gemeldet werden. Die bestätigte Anmeldung eines Gewerbes wird auch Gewerbeschein genannt. Dieser Nachweis bescheinigt, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Eine Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde. Hier gibt es von Region zu Region Unterschiede, wo genau die Anzeige der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen hat. Die Kosten dafür sich auf ca. 10 bis maximal 60 Euro.

Für die Beantragung eines Gewerbescheins sind – je nach Art der Tätigkeit – Befähigungsnachweise erforderlich. Informiere dich, welche Dokumente und Unterlagen du einreichen musst, um den Anmeldeprozess nicht unnötig zu verzögern. Spezialisten wie KleingewerbeAnmelden.org beraten und unterstützen dich dabei!