Dein Kleingewerbe schneller anmelden

Kleingewerbe anmelden kann anstrengend, chaotisch, kompliziert ... und trotzdem die beste Art einer Gewerbeanmeldung sein. Deshalb haben wir Kleingewerbe Anmelden geschaffen wo Du einfach online Behörden-Formulare ausgefüllt bekommen.

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Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?

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Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden

So meldet man ein Kleingewerbe an

Immer mehr Deutsche wollen ein Kleingewerbe anmelden – doch mehr als die Hälfte der Gründer scheitert bereits VOR der Gewerbeanmeldung. In diesem Beitrag findest du die besten Tipps für deine Firmengründung.

Du planst, dich selbstständig machen, möchtest aber deinen Job (noch) nicht aufgeben? Du hast vor, dein Hobby zum Beruf zu machen und willst dabei möglichst wenig Risiko eingehen? Du möchtest ein Klein- oder Kleinstgewerbe anmelden, doch bürokratische Hürden halten dich von deinem Vorhaben ab? Du hast weder Zeit noch Nerven, dich beim klein Gewerbe anmelden durch den Behördendschungel zu kämpfen? Mit einem erfahrenen Profi wie www.KleingewerbeAnmelden.org wird der Traum vom eigenen Unternehmen Realität.

Was ist ein Kleingewerbe eigentlich?

Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland 79% aller Existenzgründungen als Einzelunternehmen geführt und fallen somit unter die Kategorie Kleingewerbe. Damit ist das Kleingewerbe die beliebteste und am häufigsten angemeldete Unternehmensform in Deutschland.

Von einem Kleingewerbe spricht man, wenn das Unternehmen unter einem bestimmten Umsatzvolumen bleibt. Ebenso charakteristisch sind:

  • geringe Beschäftigtenzahl
  • niedriges Betriebsvermögen
  • möglichst einfach gehaltener administrativer Bereich

Einzelunternehmer sind somit prädestiniert für die Zugehörigkeit zum Kleingewerbe, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen fällt der Kleingewerbetreibende unter die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG). Mit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz (kurz: KFG) wurden Steuerentlastungen geschaffen und Vereinfachungen in Bürokratie und Administration für Kleingewerbetreibende vorgenommen.

Kleingewerbe – Für wen ist diese Unternehmensform geeignet?

Ein kleines Gewerbe anmelden können nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (kurz: GbR). Andere Rechtsformen sowie Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zählen nicht zum Kleingewerbe. Meist wird das Kleingewerbe als Nebengewerbe, also neben dem Hauptberuf ausgeübt.

Kleinunternehmen werden oft gegründet von:

  • Personen, die ihr Hobby und/oder ihr Talent zum Beruf machen möchten.
  • Gründerinnen und Gründern, die eine Geschäftsidee haben und diese nebenberuflich umsetzen möchten.
  • Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner, die sich etwas dazuverdienen möchten.
  • Personen, die geringfügig oder Teilzeit arbeiten und sich diese Zeit flexibel einteilen möchten.
  • Jene Gründerinnen und Gründer, die hauptsächlich mit und für Endkunden arbeiten.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, findet erste hilfreiche Informationen im Internet, wenn man in eine Suchmaschine „Kleingewerbe anmelden“ oder „klein gewerbe anmelden“ eingibt. Plattformen wie zum Beispiel www.KleingewerbeAnmelden.org unterstützen, beraten und begleiten bis zur Firmengründung und darüber hinaus. Weiters empfiehlt sich ein Gang zum Gewerbeamt, um sich ausführlich über die notwendigen Schritte zu informieren.

Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Führt dein 1. Schritt in die Selbstständigkeit über die Anmeldung eines Kleingewerbes? Ist die Gründung eines Kleingewerbes überhaupt der richtige Weg für dich? Bei verschiedenen Beratungsstellen und online findest du bestimmt Antworten auf viele deiner Fragen zur Existenzgründung. Ein Überblick über die Pros und Contras des Kleingewerbes sollen dich bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, sollte die folgenden Vor- und Nachteile abwägen:

Vorteile des Kleingewerbes

  • Voraussetzungen: Möchte man ein kleines Gewerbe anmelden, ist KEIN Startkapital erforderlich.
  • Kleingewerbe als Test: Wer nicht „ins kalte Wasser“ springen und seine Geschäftsidee neben der Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses testen will, ist mit einem Kleingewerbe gut beraten. Das monatliche Fixeinkommen beruhigt und nimmt Druck. Als Unternehmer kannst du dein eigenes Tempo gehen und deine Geschäftsidee überprüfen. Dein Kleingewerbe kann in Ruhe wachsen.
  • Unkompliziert:Existenzgründer können beim Anmelden des Kleingewerbes Zeit, Nerven und Kosten sparen. Dienstleistungs-Plattformen wie www.KleingewerbeAnmelden.org wissen, was für die Gründung zu tun ist und bereiten alle nötigen Schritte vor, füllen Unterlagen aus und beraten dich, damit dein Start-up möglichst rasch starten kann.
  • Einfache Buchführung: Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für die Einkommenssteuererklärung ausreichend. Kleingewerbetreibende sind von der doppelten Buchführung und Bilanzierung befreit. Dadurch ergibt sich ein geringerer Aufwand in der Buchführung.
  • Risikoarm: Gründende, die ein Klein- oder Kleinstgewerbe anmelden, gehen ein relativ geringes Risiko ein. Immerhin besteht meist keine Verantwortlichkeit gegenüber Mitarbeitern oder große Investitionen.
  • Preisvorteil: Da Kleingewerbetreibende keine Umsatzsteuer verrechnen, können sie einen günstigeren Endpreis als Firmen im Hauptgewerbe bieten. Dies ist besonders für Privatkunden interessant, da auf deine Rechnungen keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.

Nachteile des Kleingewerbes:

  • Umsatzsteuer: Da keine Umsatzsteuer abgeführt wird, kann bei Investitionen und betrieblichen Anschaffungen auch keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden.
  • Firmenname: Der Firmenname besteht aus dem Vor- und Nachnamen des Gründers. Ein Zusatz, der auf die Branche oder die ausgeübte Tätigkeit hinweist, ist erlaubt.
  • Haftung: Der Gründer haftet uneingeschränkt mit dem betrieblichen, aber auch dem Privatvermögen.

wie kleingewerbe anmelden

Kleingewerbe anmelden – So funktioniert’s:

Du hast deine Entscheidung getroffen und möchtest ein Klein- oder Kleinstgewerbe anmelden. Diese Behörden musst du hierfür aufsuchen:

  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
  • Arbeitsamt und Krankenkassen (falls du Mitarbeiter beschäftigst)

In 5 Schritten dein Kleingewerbe anmelden:

In 5 Schritten zum Gewerbe? Es klingt so einfach – doch ist es das auch? Diese Stationen liegen auf dem Weg zur Gewerbeanmeldung vor dir:

Schritt 1: Kleingewerbe anmelden beim Gewerbeamt

Steht dein Entschluss zur Gründung fest, forderst du beim Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt der Gemeinde einen Gewerbeschein ein. Teilweise ist es auch schon möglich, die dafür notwendigen Formulare online auszufüllen und einzureichen.

Das ist zu beachten:
In der Gewerbeordnung ist genau definiert, welche Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind. In manchen Branchen sind vorgegebene Auflagen zu erfüllen. Für Gewerbe mit Erlaubnispflicht – wie Altenpflege, Spielhallenbetrieb, Versicherungsvermittler, Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler etc. – sind Genehmigungen einzuholen, um das Kleingewerbe anmelden zu dürfen. Auskünfte über die Erlaubnispflicht erhältst du bei der IHK oder der HKW.

Schritt 2: Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt

Hast du dein Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet, schickt dir das Finanzamt automatisch Formulare zu. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erhältst du vom Finanzamt eine Steuernummer.

Möchtest du Umsatzsteuer abführen und geltend machen bzw. im EU-Ausland steuerfrei ein- und verkaufen, wird dir vom Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: UID) zugeteilt.

Tipp: Dienstleistungs-Plattformen wie www.KleingewerbeAnmelden.org bieten günstige Gesamtpakete, die auch das Ausfüllen des Erfassungs-Formulars beinhalten.

Schritt 3: Kleingewerbe anmelden bei der Berufsgenossenschaft

Innerhalb einer Woche ab der Gründung ist das Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesundheitlichen Belange zuständig, soll präventive Maßnahmen zur Vorbeugung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen setzen und unterstützt im Ernstfall.

Schritt 4: Kleingewerbe anmelden bei IHK oder HWK

Meldest du ein Kleingewerbe an, bist du automatisch Mitglied in einer der 80 deutschlandweiten Industrie- und Handelskammern. Welche IHK für dich zuständig ist, ergibt sich aus dem Firmensitz. Für alle Gewerbetreibenden mit Ausnahme von Landwirten, Handwerkern und Freiberuflern ist die IHK-Mitgliedschaft Pflicht.

Zu beachten: Wer eine handwerkliche Tätigkeit ausübt, hat vor der Gewerbeanmeldung abzuklären, ob es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, das in die Handwerksrolle einzutragen ist. Zuständig ist in diesem Fall die Handwerkskammer des jeweiligen Wohnbezirkes.

Schritt 5: Betriebsnummer beantragen

Beschäftigst du Mitarbeiter in deinem Unternehmen, musst du beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden. Die Nummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und wird für die Anmeldung zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse benötigt.

Fazit:
Das Kleingewerbe ist die häufigste Gründungsform in Deutschland. Zahlreiche Vorteile wie Steuerentlastungen und Vereinfachungen machen das Kleingewerbe besonders interessant für Unternehmerinnen und Unternehmer.

In nur 5 Schritten lässt sich das Start-up relativ einfach und kostengünstig anmelden, wodurch die Geschäftstätigkeit rasch aufgenommen werden kann.

Auf dem Weg von der Idee zur Anmeldung des Gewerbes unterstützen dich Dienstleistungs-Plattformen wie www.KleingewerbeAnmelden.org. Die Experten wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Daten, Formulare und Genehmigungen vorzulegen und welche Ämter aufzusuchen sind. So sparst du Zeit, Nerven und Kosten und kannst dich voll und ganz auf dein Unternehmen konzentrieren.