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Was kostet mich ein Kleingewerbe im Jahr?
Du willst dich selbstständig machen oder hast schon ein Kleingewerbe angemeldet? Dann bist du hier genau richtig! Wir zeigen dir, welche Kosten jährlich anfallen.
Gewerbeanmeldung
Eines vorweg: Die Gewerbeanmeldung ist nur einmal kostenpflichtig – und zwar bei der Gründung des Unternehmens. Die Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit und der damit verbundene Gewerbeschein kosten in Deutschland zwischen ca. 10 und 65 Euro.
Zusatzkosten bei der Gewerbeanmeldung
Je nachdem, welche gewerbliche Tätigkeit du ausführen möchtest, kann es neben der Bearbeitungsgebühr zu Zusatzkosten kommen. Einige Gewerbearten sind genehmigungspflichtig und bringen entsprechende Auflagen mit. Bei anderen sind bestimmte Nachweise und Qualifikationen zu erbringen. Hier findest du eine Aufstellung von Unterlagen, die häufig zur Gewerbeanmeldung vorgelegt werden müssen:
- Polizeiliches Führungszeugnis: ca. 13 Euro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: ca. 13 Euro
- Gewerbe- oder Handwerkskarte: ca. 80 bis 250 Euro
- Gebühr für Konzession: z.B. Gaststättenkonzession bis ca. 500 Euro
Für die Gewerbeanmeldung kann auch eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer erforderlich sein. Neben der Prüfungsgebühr fallen Kosten für den Vorbereitungskurs und Lehrbücher an.
TIPP: Erkundige dich beim Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, was genau für das konkrete Gewerbe benötigt wird. Noch einfacher ist es, wenn du dein Unternehmen mit Unterstützung eines Dienstleisters wie KleingewerbeAnmelden.org gründest. Die Gründungsprofis wissen genau, was du für die Gewerbeanzeige brauchst und welche Kosten dafür anfallen.
Kammerbeiträge
Mit der Gewerbeanmeldung kommt es automatisch zur Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise der Handwerkskammer (HWK).
Die Beitragszahlungen an die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer setzen sich aus einem Grundbeitrag und der Kammerumlage zusammen. Die Beitragsbemessungsgrundlage richtet sich bei einem Kleingewerbe nach dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Liegt der Gewinn zwischen 5.200 und 25.600 Euro, beträgt der jährliche Grundbeitrag an die IHK oder HWK maximal 51 Euro. Weitere 0,21% des Gewerbeertrags bzw. Gewinns sind als Umlage zu bezahlen.
Existenzgründer können sich in den ersten zwei Jahren der Selbstständigkeit von den Beitragszahlungen befreien lassen. In Jahr 3 und 4 ist nur der Grundbeitrag zu bezahlen.
TIPP: Willst du die genaue Höhe deiner Kammerbeiträge wissen, kannst du diese von der IHK bzw. der HWK berechnen lassen. KleingewerbeAnmelden.org bietet dir ein kostengünstiges Gesamtpaket mit Gewerbeanmeldung, dem Ausfüllen sämtlicher Formulare und einer IHK-Gebühren-Beratung.
Krankenversicherungsbeiträge
In Deutschland besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der in Deutschland lebt, muss also auch krankenversichert sein. Als Selbstständiger kannst du wählen, ob du freiwillig gesetzlich oder privat versichert sein möchtest.
Sind die gewerblichen Tätigkeiten nur ein Zusatzverdienst für dich und bist du über deinen Hauptberuf oder die Familienversicherung krankenversichert, ist eine weitere Krankenversicherung nicht erforderlich. Übersteigt deine Arbeitszeit im Kleingewerbe 18 Wochenstunde oder überschreitest du die Einkommensgrenzen, musst du eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen Beiträge nach der Höhe ihres Einkommens. Bei Kleingewerbetreibenden wird die Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung herangezogen. Diese ergibt einen monatlichen Beitrag von 179,63 Euro inklusive Pflegekassenbeitrag. Die tatsächliche Berechnung der Beitragshöhe erfolgt rückwirkend aufgrund der eingereichten Einkommensteuererklärung. Je nachdem wie diese ausfällt, kommt es zu einer Nachforderung oder einer Gutschrift.
Private Krankenversicherung
Lässt du dich hingegen privat versichern, fallen Fixbeiträge an. Ob du in einem Jahr mehr oder weniger verdienst, spielt hier keine Rolle. Private Versicherungen bieten oft Rückzahlungen, wenn du über einen bestimmten Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen hast.
TIPP: Vergleiche das Leistungsspektrum der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung genau. Bei einer privaten Krankenversicherung kannst du selbst wählen, welche Leistungen im jeweiligen Beitrag inkludiert sind. Möchtest du bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einzelzimmer? Soll ein Arzt deiner Wahl bei der Operation vor Ort sein? Sollen Rechnungen von Heilpraktikern anerkannt werden? Es gilt: Je mehr Leistungen, umso höher ist der Beitrag. Durch einen Selbstbehalt, eine Beteiligung an den Behandlungskosten, senkst du die Höhe der Versicherungsbeiträge.
Steuern
Als Kleingewerbetreibender musst du natürlich Steuern bezahlen. Bleibst du im Gründungsjahr unter einem Umsatz von 17.500 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro, profitierst du nach § 19 Umsatzsteuergesetz von der Kleinunternehmerregelung und bist von der Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit.
Diese Steuern zahlt man als Kleingewerbetreibender:
- Einkommensteuer: Die Steuern auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG werden nach der Höhe des steuerlich ermittelten Gewinns berechnet. Je nach Familienstand des Unternehmers und Anzahl der Kinder wird ein bestimmter Freibetrag steuermindernd abgezogen.
- Gewerbesteuer: Befreiung
- Umsatzsteuer: Befreiung
- Lohnsteuer: Beschäftigst du als Selbstständiger in deinem Unternehmen Mitarbeiter, ist die entsprechende Lohnsteuer zu zahlen.
- Kirchensteuer: Kirchenmitglieder zahlen eine Kirchensteuer in Höhe von 9% der ermittelten Einkommensteuer (8% in Bayern und Baden-Württemberg).
- Solidaritätszuschlag: Nach § 4 SolzG beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5% der Einkommensteuer. Fällig wird dieser aber erst, wenn die jährliche Einkommensteuer den Betrag von 973 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.944 Euro (für Ehepaare) übersteigt.
GUT ZU WISSEN: Sobald dein Unternehmen vom Finanzamt steuerlich erfasst ist, wird berechnet, welche Steuervorauszahlungen du zu leisten hast. Die Vorschreibung ergibt sich aus den Angaben, die du gemacht hast. Erst wenn der Jahresabschluss vorliegt, können die tatsächlich anfallenden Zahlungen errechnet werden und es kommt zu einer Gutschrift oder einer Nachforderung.
TIPP: Viele Existenzgründer verfügen über eher geringes Wissen, was Steuern und Steuerrecht betrifft. Voranmeldungen, Anträge, Fristen, komplizierte Formulare, Versäumniszuschläge oder auch Bußgelder machen so manchem das (Unternehmer-)Leben schwer. Es geht um viel Geld und nicht unbeträchtliche Konsequenzen. Deshalb empfiehlt sich von Anfang an die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Gründungsberatern wie KleingewerbeAnmelden.org.
Versicherungen
Bei einer Gewerbegründung stellt sich auch immer die Fragen, welche Versicherungen sinnvoll sind. Im Fall eines Kleingewerbes sind das:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden.
- Inventar- bzw. Inhaltsversicherung zum Schutz des Betriebsinventars
- Rechtsschutzversicherung
Je nach gewünschtem Leistungsumfang ist mit jährlichen Kosten von ca. 100 bis 150 Euro pro Versicherung zu rechnen.
Kleingewerbe – Was kann man von der Steuer absetzen?
Bisher hast du in diesem Ratgeberartikel nur gelesen, welche Kosten bei einem Kleingewerbe anfallen. Jetzt geht es aber darum, was du von der Steuer absetzen kannst. Wir haben hier für dich eine Liste möglicher Absetzposten zusammengestellt:
- Betriebliche Ausgaben
- Werbungskosten
- Telefon und Internet
- Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, um dich als Unternehmer abzusichern (Rentenversicherung, Krankenversicherung), Schulgeld
- Mietkosten für Arbeitsraum und Lager
- Möbel und Ausstattung
- Arbeitsgeräte (PC, Drucker, Taschenrechner…), Werkzeug
- Büromaterial
- Betriebliche Fahrten, Verpflegungspauschale
Damit du etwas von der Steuer absetzen kannst, benötigst du eine Rechnung oder Quittung für deine Buchführung! Achte darauf, wirklich alle Belege, die etwas mit deiner selbstständigen Tätigkeit zu tun haben: Auch kleine Beträge summieren sich.
Fazit:
Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein kosten relativ wenig. Ins Gewicht fallen vor allem zusätzliche Ausgaben, die durch die Gewerbetätigkeit notwendig werden. Kosten, die der Existenzgründer möglicherweise nicht einkalkuliert hat. Um einen Überblick über die anfallenden Kosten zu haben, ist es wichtig zu wissen: Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr? Wir haben für dich eine Übersicht zusammengestellt:
- Gebühr für Gewerbeanmeldung: ca. 10-65 Euro (einmalig zu bezahlen)
- Zusatzkosten für weitere Unterlagen: je nach Bedarf
- Prüfungsgebühr, Unterrichtung, Lehrbücher: je nach Bedarf
- Kammerbeitrag: 32-51 Euro
- Krankenversicherung: ca. 2.160 Euro
- Steuern: je nach Gewinn
- Betriebliche Versicherungen: ca. 380 Euro
Als Gewerbetreibender kannst du betriebliche Ausgaben von der Steuer absetzen. Die Abgaben mindern deinen Gewinn, weshalb die Steuerbelastung geringer wird.