Dein Kleingewerbe schneller anmelden

Kleingewerbe anmelden kann anstrengend, chaotisch, kompliziert ... und trotzdem die beste Art einer Gewerbeanmeldung sein. Deshalb haben wir Kleingewerbe Anmelden geschaffen wo Du einfach online Behörden-Formulare ausgefüllt bekommen.

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Was benötigt man um sich nebenberuflich selbständig zu machen?

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Was benötigt man, um sich selbständig zu machen?

Du willst eine Teilselbständigkeit aufbauen und suchst nach den besten Informationen, um dich nebenberuflich selbständig zu machen. Dann bist du hier richtig!

In diesem Artikel erfährst du, …

  • … welche Formen der Teilselbständigkeit es gibt.
  • … wie du dich nebenberuflich selbständig machen kannst.
  • … welche Vorteile eine nebenberufliche Selbständigkeit hat.
  • … was du für das Anmelden einer Teilselbstständigkeit brauchst.
  • … wie du deine nebenberufliche Tätigkeit anmeldest.

Nebenberuflich selbstständig machen – diese 2 Möglichkeiten hast du

Du willst dein Hobby zum Beruf machen? Du bist beruflich nicht ausgelastet und hast noch freie zeitliche Ressourcen? Du möchtest dir ein zweites Standbein aufbauen, von dem du später vielleicht sogar leben kannst? Dann empfiehlt sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit (auch Teilselbstständigkeit).

Zwei Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung, wenn du dich nebenberuflich selbständig machen willst:

  • Freiberufliche Tätigkeit
  • Nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit

In beiden Fällen übst du die jeweilige Tätigkeit auf selbstständiger Basis aus. Ansonsten gibt es allerdings einige Unterschiede, die dir bekannt sein sollten.

Was versteht man unter freiberuflicher Tätigkeit?

In § 1 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sind freie Berufe nämlich wie folgt definiert: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erziehende Berufe können freiberuflich ausgeübt werden. Grundvoraussetzung dafür ist eine höhere Ausbildung, meist ein akademischer Abschluss, oder eine bestimmte Qualifikation.

Als Freiberufler kannst du die Tätigkeit auch „nebenbei“ ausüben. Wichtig ist, dass du die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt meldest. Dafür reicht ein formloses Schreiben, das spätestens 4 Wochen nach dem Start deiner Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt eingeht. Sollte nicht ganz klar sein, ob deine freiberufliche Tätigkeit auch tatsächlich zu den freien Berufen gehört, erfolgt nach einer Einzelfallprüfung die Einstufung durch das Finanzamt.

Was ist eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit?

Gewerbe werden in Deutschland vor allem für die Sparten Handel, Handwerk, Gastronomie und Herstellung von Waren und Produkten angemeldet. Bleibst du als Selbstständiger unter einem Jahresumsatz von 17.500 Euro und 50.000 Euro im zweiten Jahr, gilt die Tätigkeit als Kleingewerbe oder Teilselbstständigkeit. Die gewerbliche Arbeit wird also quasi nebenbei – meist neben einem Hauptberuf, der Elternzeit, einem Studium oder auch der Rente – ausgeübt.

Als Kleingewerbetreibender kannst du nach § 19 Umsatzsteuergesetz die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch profitierst du von folgenden steuerlichen und administrativen Vorteilen:

  • Im Gegensatz zu anderen Gewerbetreibenden musst du bei einem Kleingewerbe keine doppelte Buchführung durchführen.
  • Auch die Bilanzierung gehört nicht zu deinen Pflichten, wenn du nebenberuflich selbständig bist.
  • Kleingewerbetreibende sind von der Umsatzsteuer befreit und musst keine Umsatzsteuer abführen.
  • Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, wodurch du viel Zeit (und Nerven) sparst.
  • Deine Endkunden profitieren von günstigeren Preisen, da du keine Umsatzsteuer aufschlagen musst.
  • Für deine Steuererklärung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

GUT ZU WISSEN: Nach § 14 Gewerbeordnung muss jede gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich nebenberuflich selbständig machen willst oder das Gewerbe hauptberuflich nutzt. Kommst du der Meldepflicht nicht nach, kann das Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro, Nachzahlungen oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben. Lass dich daher von Spezialisten wie KleingewerbeAnmelden.org beraten, wenn du eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchtest.

Nebenberufliche Selbstständigkeit – was braucht man?

Bevor du mit deinem Gewerbe durchstarten kannst, warten noch einige Formalitäten auf dich. Mit den Informationen aus diesem Artikel bist du gut auf die Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit vorbereit. Benötigst du weitere Infos, wende dich an Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org. Du wirst professionell durch den Anmelde-Vorgang begleitet und erhältst Auskünfte und die Beratung, die perfekt auf deine individuelle Situation zugeschnitten sind.

Was muss man vor der Gewerbe Anmeldung tun?

Damit du eine gewerbliche Tätigkeit anmelden kannst, musst du die folgenden Auflagen erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • Legalität des Gewerbes
  • Konzession oder andere Qualifikationen (gilt nur für bestimmte Gewerbearten)

Wenn du diese Punkte abhaken kannst, steht deiner Gewerbeanmeldung (fast) nichts mehr im Wege.

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Nebenberufliche Selbständigkeit – So meldet man ein Gewerbe an

Die Anmeldung JEDER gewerblichen Tätigkeit ist in Deutschland verpflichtend. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob du dabei bist, dich nebenberuflich selbständig zu machen oder ob es sich um deinen Hauptberuf handelt. Die administrativen Hürden und die Behördengänge schrecken so manchen Gründer ab. Über die Hälfte aller angehenden Unternehmer nimmt während des Anmeldeprozesses Abstand von ihrer Idee, selbständig zu werden.

Kleingewerbe als zweites Standbein anmelden – so geht’s

Um ein Gewerbe zu eröffnen, ist das Formular GewA1, „Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO“ auszufüllen. Das Formular findest du auch im Internet zum Herunterladen. Du kannst es zuhause in Ruhe vorbereiten und später im zuständigen Gewerbeamt abgeben bzw. mit der Post schicken. Das Formular zur Gewerbeanmeldung umfasst eine Seite. Anzugeben sind persönliche Daten des Gewerbeberechtigten, Information zur Rechtsform, zum Betrieb sowie zu den Tätigkeiten, die du ausführen wirst. Außerdem sind Beschäftigte anzuführen und auch ein Grund, warum ein Gewerbe angemeldet wird.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung muss handschriftlich unterschrieben sein. Mit Ausnahme von Berlin gibt es in den anderen deutschen Bundesländern noch nicht die Möglichkeit, das Gewerbe komplett im Internet anzumelden. Auf der Website der Gewerbemeldestelle kannst du alle Unterlagen einreichen. Das Formular GewA1 ist auszudrucken und unterschrieben an das Gewerbeamt zu übermitteln.

TIPP: Kontrolliere vor der Gewerbeanmeldung noch einmal, ob du alle Dokumente, Nachweise und sonstige Unterlagen sowie die Bearbeitungsgebühr (je nach Region zirka 10 bis 60 Euro) vorbereitet hast.

BEACHTE: Die Gewerbeanmeldung muss VOR oder spätestens bis zur Aufnahme der selbständigen Arbeit erfolgt sein! Andernfalls drohen Bußgelder, Betriebsprüfungen und Nachzahlungen.

Welche Dokumente braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Auf der Internetseite des zuständigen Gewerbeamts kannst du dich informieren, welche Dokumente du für die Gewerbeanmeldung vorlegen musst. Meist sind das:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Je nach Art des Gewerbes: Eintrag in die Handwerksrollen (gilt laut § 10 HwO für Handwerker), Meisterbrief, Ausübungsberechtigung, Qualifikationsnachweise (falls nötig)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (für in § 38 GewO angeführte überwachungswürdige Gewerbe)
  • Vollständig ausgefülltes und händisch unterschriebenes Formular GewA1

GUT ZU WISSEN: Das Anmeldungs-Formular muss korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein, damit es nicht zu Verzögerungen oder Nachreichungen kommt. Die benötigten Unterlagen sind von Gewerbe zu Gewerbe verschieden. Erkundige dich im Vorfeld, was du für die Anmeldung einreichen musst und fordere zeitgerecht die entsprechenden Nachweise und Unterlagen an.

Fazit:

Eine nebenberufliche Selbständigkeit ist ein ideales zweites Standbein. Tätigkeiten können auf freiberuflicher Basis oder auch gewerblich durchgeführt werden. Bleibt man dabei unter vorgegebenen Jahresumsätzen profitiert man nach § 19 UStG von steuerlichen und administrativen Erleichterungen.

Die Meldung einer selbständigen Arbeit ist gemäß § 14 GewO verpflichtend bei freiberuflichen Tätigkeiten ist das Gewerbeamt mittels eines formlosen Schreibens zu informieren. Anders verhält es sich bei einer gewerblichen Tätigkeit. In diesem Fall ist die Gewerbeanmeldung mit Formular GewA1 anzuzeigen. Welche Dokumente und Unterlagen du zusätzlich einreichen musst, erfährst du beim Gewerbeamt.

TIPP: Wenn du dich nicht allein durch das Behördenlabyrinth und den Paragraphendschungel kämpfen möchtest, lasse dich von www.gewerbeanmeldung.com oder anderen Dienstleistern unterstützen. Sie sind mit dem Anmeldeprozess bestens vertraut und übernehmen die Vorbereitung und Durchführung für dich.