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Was braucht man um ein Taxiunternehmen zu gründen?

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Taxiunternehmen gründen – So wirst du dein eigener Chef

Selbstständig machen als Taxiunternehmer

Taxifahrer im Angestelltenverhältnis verdienen oft wenig – und das trotz Wochenend- und Nachtarbeit. Kein Wunder, dass viele sich als Taxiunternehmer selbstständig machen. Lies weiter, um zu erfahren, wie du ein Taxiunternehmen gründen kannst.

Voraussetzungen zur Gründung eines Taxiunternehmens

Wenn du ein Taxiunternehmen gründen möchtest, musst du nach § 13 I Personenbeförderungsgesetz diese Voraussetzungen in persönlicher, finanzieller und fachkundiger Hinsicht erfüllen:

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Taxibetriebs: Die Anschaffungskosten für die benötigen Taxis (2.250 Euro für das erste und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug) sollten als Eigenmittel vorhanden sein.
  • Physische und psychische Eignung: Wer Fahrgäste befördern möchte, muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie einen Sehtest vorlegen. Bestimmte Krankheiten und Störungen sind mit dem Taxifahren nicht vereinbar.
  • Persönliche Zuverlässigkeit/Unbedenklichkeit: Mit einem Führungszeugnis und Auszügen aus Gewerbezentralregister und Verkehrszentralregister sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt kannst du deine persönliche Eignung nachweisen.
  • Fachliche Eignung: Wird die Fachkundeprüfung der IHK erfolgreich abgelegt, erhältst du die Fachkundebescheinigung für den gewerblichen Personenverkehr. Bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung kann diese Prüfung unter Umständen entfallen.
  • Taxischein (auch: Personenbeförderungsschein oder Transportschein): Hast du noch nie als Taxifahrer gearbeitet, musst du außerdem den Taxiführerschein machen.
  • Betriebssitz: Gemäß Handelsrecht muss der Sitz des Betriebs oder zumindest einer Niederlassung in Deutschland liegen.

Bist du nicht im „Außendienst“, sondern übernimmst ausschließlich den administrativen und/oder kaufmännischen Bereich, ist das Ablegen der Taxiprüfung nicht notwendig. Die Fachkundeprüfung hingegen ist in beiden Fällen erforderlich.

TIPP: Aufgrund der geringen Verdienstmöglichkeiten als angestellter Taxifahrer, ist die Selbstständigkeit in der Taxi-Branche sehr beliebt. In vielen Städten gibt es eine hohe Dichte an Taxibetrieben. Arbeite am USP (unique selling point; deutsch: Alleinstellungsmerkmal) deines Taxiunternehmens, um dich von deinen Mitbewerbern abzuheben.

Checkliste – 5 Schritte zur Taxi Konzession

Welche Hürden warten nun konkret auf dich, wenn du ein Taxiunternehmen gründen willst? Deine Eigenmittel, den Betriebssitz und auch die persönliche Zuverlässigkeit kannst du recht einfach mittels diverser Unterlagen nachweisen. Aufwendiger gestalten sich diese fünf großen Schritte zum Taxi Unternehmerschein:

 

Schritt 1: Entschluss zur Selbstständigkeit

Es ist keine einfache Entscheidung, tatsächlich ein eigenes Unternehmen zu gründen. Die Selbstständigkeit bringt viele Vorteile mit sich, aber auch Stolpersteine, Schwierigkeiten und jede Menge Verantwortung. Eine Geschäftsidee zu haben, ist die eine Sache. Ob sie funktioniert, die andere. Sollst du die Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses gegen einen Neustart als Gewerbetreibender tauschen? Kannst du vom Gewinn des Betriebs leben? Und überhaupt: Hast du das Zeug dazu, aus einer Idee ein rentables Unternehmen zu machen?

TIPP: Die gute, alte Pro- und Contra-Liste unterstützt dich dabei, deine Gedanken zu ordnen. Nimm darüber hinaus eine Gründerberatung in Anspruch (z.B. bei der Taxi-Innung, der IHK etc.), um das Unternehmertum von allen Seiten zu beleuchten. Die endgültige Entscheidung für oder gegen die Selbstständigkeit solltest du erst nach der Auswertung deines Businessplans fällen.

Schritt 2: Der Businessplan

Ein Businessplan hilft dir, die Wirtschaftlichkeit deines Betriebs zu überprüfen. Dafür ist gerade in der Taxi-Branche eine ausführliche Markt- und Wettbewerbsanalyse sinnvoll. Dein Businessplan sollte auf jeden Fall Antworten auf die folgenden Fragen geben:

  • Wie viele und welche Taxiunternehmen gibt es in der Region?
  • Wie viel Kapital wird für den Start des Unternehmens benötigt? Was kann durch Eigenmittel finanziert werden? Wofür und in welcher Höhe wird Fremdkapital benötigt?
  • Wie viele Taxis sind im Einsatz? Wie viele bezahlte Fahrten muss jedes Taxi absolvieren, um rentabel zu sein?
  • Wie hoch ist der in der Region übliche Fahrpreis? Wie berechnet sich die Preisgestaltung in meinem Unternehmen?
  • Wie viel Umsatz ist pro Monat realistisch?
  • Welche monatlichen Ausgaben erwarten mich (Benzin, Wartung, Versicherung etc.)?
  • Ab wann ist mein Taxibetrieb rentabel?

Der Businessplan berücksichtigt die nächsten drei Jahre deines Unternehmens. Die Erstellung ist nicht nur wichtig, um die Rentabilität einschätzen zu können. Du benötigst die Aufstellung auch für etwaige Kredite und Fördergelder.

TIPP: Da ein Businessplan aufwendig und komplex ist, solltest du die Erstellung Profis überlassen. Wende dich an deinen Steuerberater, deinen Gründungscoach oder Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org.

Schritt 3: Rechtsform festlegen

Bei der Unternehmensgründung ist zu beachten, dass es verschiedene mögliche Rechtsformen gibt. Wichtig ist, wie viele Existenzgründer den Betrieb eröffnen möchten. Ist es eine Person oder gibt es mehrere Gesellschafter? Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich unter anderem in den Punkten Gründungs-Auflagen und Haftung sowie in steuerlicher Hinsicht.

Für die Gründung eines Taxiunternehmens werden häufig die folgenden Rechtsformen gewählt:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)

TIPP: Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen kannst du dich bei Gründungs-Spezialisten wie KleingewerbeAnmelden.org informieren. Die gewählte Form soll zu dir als Unternehmertyp und auch zu deinem Betrieb passen.

Schritt 4: Taxischein machen

Taxifahrer müssen gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung neben einem gültigen Führerschein eine weitere Bescheinigung erwerben, den Personenbeförderungsschein (kurz: P-Schein). Damit du Fahrgäste befördern darfst, benötigst du Folgendes:

  • gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (seit min. 2 Jahren)
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis und Sehtest
  • bestandene Ortskundeprüfung
  • Erste-Hilfe-Kurs (für Krankentransporte mit Transportschein)

BEACHTE: Den Personenbeförderungsschein kannst du bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre. Wird der P-Schein nicht verlängert, erlischt die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Prüfungen zum Taxischein kosten zirka 100 Euro (ohne Vorbereitungskurs).

Schritt 5: Fachkundeprüfung ablegen

Wer ein Taxiunternehmen gründen möchte, kommt um die Fachkundeprüfung für den gewerblichen Personenverkehr nicht umhin. Diese besteht aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Folgende Bereiche werden dabei abgefragt:

  • Recht (u.a. Personenbeförderungsrecht, Arbeitsrecht)
  • Kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Unfallverhütung
  • Grundregeln des Umweltschutzes (bei Verwendung und Wartung der Fahrzeuge)
  • Grenzüberschreitende Personenbeförderung

TIPP: Besuche einen Fachkundelehrgang der IHK, um dich optimal auf die Prüfungsinhalte vorzubereiten.

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Wie gründet man ein Taxiunternehmen?

Wer ein Taxiunternehmen gründen möchte, braucht gemäß Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Die sogenannte Taxi Lizenz oder Taxi Konzession kannst du bei der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt beantragen. Ausgestellt wird diese erst, wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen vorgelegt hast. Auch das Bestehen der Prüfungen (Taxischein und Fachkunde) ist eine Grundbedingung für die Gründung eines Taxiunternehmens.

Wird der Taxibetrieb als Einzelunternehmen geführt, kannst du ihn mit dem GewA1-Formular beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Firmensitz deines Betriebs. Das Formular umfasst eine Seite, auf der du unter anderem Angaben zu deiner Person, zum Unternehmen und zur Motivation der Existenzgründung machen musst. Bei den Rechtsformen GmbH und UG ist außerdem ein Eintrag ins Handelsregister notwendig.

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied bei der IHK und musst auch die entsprechenden Kammerbeiträge bezahlen. Außerdem musst du dich bei der Berufsgenossenschaft für Verkehr anmelden, damit die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet ist.

Das Gewerbeamt meldet die Gewerbeanzeige dem Finanzamt, das dich steuerlich erfassen wird. Der 8seitige Fragebogen ist die Grundlage für die Steuervorauszahlungen, die du zu leisten hast. Nach dem Eingang der steuerlichen Erfassung bekommst du deine Steuernummer zugeteilt. Diese brauchst du, um Rechnungen auszustellen.

TIPP: Beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung und des Steuererfassungs-Bogens kommt es immer wieder zu Unklarheiten und Schwierigkeiten. Fehler oder ungenaue Angaben können zu einer falschen Einstufung, zu Vorauszahlungen und sogar Geldstrafen führen. Lass dich dabei professionell von Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org unterstützen.

Fazit:

Bei einem Taxiunternehmen handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Wer einen Betrieb zur Personenbeförderung gründen möchte, muss eine Taxi Konzession beantragen. An diese sind verschiedene Auflagen wie persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung, Fahrpraxis oder auch der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit geknüpft.

Die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung der IHK ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Anmeldung eines Taxibetriebs. Zusätzlich ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich, wenn man selbst als Taxifahrer tätig sein möchte. Die Gewerbeanzeige erfolgt – nach Genehmigung durch die Verkehrsbehörde – beim Gewerbeamt der Firmensitz-Gemeinde.