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Ab wann brauche ich einen Reisegewerbeschein?

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Wann braucht man einen Reisegewerbeschein

Selbstständig machen mit Reisegewerbeschein

Reisegewerbetreibende benötigen eine Erlaubnis-Urkunde, um ihre Betätigung ausüben zu dürfen. Hier erhältst du wichtige Informationen zur Ausstellung eines Reisegewerbescheins.

Was ist ein Reisegewerbe?

Unter dem Begriff Reise-Gewerbe versteht man nach § 55 Gewerbeordnung selbstständige Tätigkeiten, die ohne feste Standorte und Geschäftsräume ausgeübt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vertreter, die ihre Geschäfte „an der Haustür“ abwickeln, also von Haus zu Haus gehen, um etwas zu verkaufen oder Bestellungen entgegenzunehmen
  • mobiler Standverkauf (an der Straße, bei Festen etc.), sofern es sich um regelmäßige Tätigkeiten handelt
  • mobile Verkäufer (mit Bauchladen etc.) und Marktkaufleute
  • reisende Handwerker, die herumziehen und ihre Leistungen anbieten
  • mobile Dienstleister wie Friseure
  • mobile Imbisse
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller (Achterbahn, Geisterbahn, Karussell etc.)

Die meisten gewerblichen Tätigkeiten können auch als Reisegewerbe ausgeübt werden. In diesem Fall gibt es kein Ladenlokal, sondern der Gewerbetreibende kommt direkt zum Kunden. Nach § 56 Gewerbeordnung ist der Verkauf von Giften, Edelmetallen, Edelsteinen, Waffen, Lotterielosen und Wertpapieren über ein Reisegewerbe verboten.

Kein Reisegewerbeschein – Diese Ausnahmen gibt es

Die folgenden Tätigkeiten sind den oben genannten sehr ähnlich. Auch hier braucht man keinen fixen Standort, eine Reisegewerbe-Erlaubnis ist jedoch nicht notwendig:

  • gelegentlicher Verkauf von Waren auf Festen, Messen etc.
  • Aussteller, die ebenfalls nur gelegentlich tätig sind
  • Verkauf von selbsterwirtschafteten Erzeugnissen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Tätigkeiten in der Wohngemeinde, sofern diese weniger als 10.000 Einwohner hat
  • Vermittler von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen und Ähnlichem, Versicherungsvertreter
  • Verkäufer von Druckwerken, sofern der Verkauf auf öffentlichen Plätzen erfolgt
  • Verkäufe auf Floh- und Trödelmärkten, sofern privates Hab und Gut verkauft wird

Was braucht man für die Anmeldung eines Reisegewerbes?

Damit du eine reisegewerbliche Tätigkeit ausüben darfst, benötigst du eine behördliche Erlaubnis in Form eines Reisegewerbescheins (auch Reisegewerbekarte oder kurz RGW). Für die Anmeldung des Reisegewerbes musst du:

  • die nötigen Auflagen erfüllen
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen
  • die Gebühr bezahlen

Reisegewerbeschein – Diese Auflagen muss man erfüllen

Die Beantragung eines Reisegewerbescheins erfolgt beim Ordnungs- oder Gewerbeamt. Um die RGK zu erhalten, musst du die folgenden Auflagen erfüllen:

  • Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
  • Kein fester Firmensitz
  • Regelmäßige Ausübung der Tätigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht.
  • Keine Ausschlussgründe wie Vorstrafen oder Polizeiaufsicht.
  • Persönliche Zuverlässigkeit (nachweisbar durch Führungszeugnis und Gewerberegisterauszug)
  • Erfüllung eventuell vorhandener gewerbespezifischer Auflagen

Zusätzlich zum Reisegewerbeschein ist für viele Tätigkeiten eine Standerlaubnis vom zuständigen Veranstalter einzuholen. Für den Standplatz ist meist eine Standgebühr zu bezahlen.

Reisegewerbeschein – Diese Unterlagen muss man vorlegen

Wenn du einen Reise-Gewerbeschein beantragen möchtest, stehen dir einige Formalitäten bevor, wie du weiter unten in unserem Ratgeberartikel nachlesen kannst. Diese Unterlagen sind für die Anmeldung deines Reisegewerbes erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild
  • aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • ausgefülltes Antragsformular zur Erteilung eines Reisegewerbescheins
  • Auszug aus dem Handelsregister (je nach Rechtsform des Unternehmen)
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Befähigungsnachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen, Zulassungen, Sachkundenachweise (je nach Art des Gewerbes)

BEACHTE: Für die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit auf reisegewerblicher Basis ist ein Meisterbrief nicht zwingend erforderlich.

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Wie beantragt man den Reisegewerbeschein?

Für die Anmeldung eines Reisegewerbes ist ein Antrag gemäß § 55 Abs 1 Gewerbeordnung auszufüllen. Folgendes ist dabei anzugeben:

  • Angaben zur Person des Antragstellers
  • Art der gewerblichen Tätigkeiten
  • Beantragte Tätigkeiten
  • Erklärung, dass mit der Ausübung der Tätigkeiten erst begonnen wird, wenn die behördliche Erlaubnis vorliegt.

Das Formular zur Anmeldung der Reisegewerbetätigkeit erhältst du im Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Wohnsitzgemeinde. Auch auf den entsprechenden Websites ist der Antrag verfügbar und kann online eingereicht werden. Bei der Ausstellung des Reisegewerbescheins solltest du von einer ungefähren Dauer von 2 bis 4 Wochen ab der Antragstellung ausgehen.

TIPP: Das Ausfüllen des Antrags kannst du Dienstleistern wie KleingewerbeAnmelden.org überlassen. Neben der kostenlosen professionellen Gewerbeanmeldung und einem Experten-Check übernehmen die Gründungs-Spezialisten alle weiteren erforderlichen Formalitäten und sparen dir von Beginn an Zeit, Stress und Geld. Informiere dich jetzt auf www.KleingewerbeAnmelden.org !

Was kostet ein Reisegewerbeschein?

Die Ausstellung eines Reisegewerbescheins ist in Deutschland kostenpflichtig. Je nach Art der gewerblichen Tätigkeit ist gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz 5.III.5/23 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zirka 25 Euro bis maximal etwa 500 Euro zu bezahlen.

Die endgültigen Kosten für die Anmeldung des Reisegewerbes richten sich auch nach dem Verwaltungsaufwand und der Gültigkeitsdauer des Reisegewerbescheins. Die Ausstellung der unbeschränkten Dauer ist gegenüber einer befristeten Gültigkeit entsprechend teurer.

Für das benötigte Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug musst du gemäß Justizverwaltungsordnung mit jeweils 13 Euro rechnen.

Reisegewerbeschein – 12 Fakten, die du wissen musst

Existenzgründer, die eine RGK beantragen, sollten sich intensiv mit der Reisegewerbetätigkeit und den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen. Wir haben für dich die 12 wichtigsten Fakten zum Reise-Gewerbeschein zusammengestellt:

  • Reisegewerbe-Fakt #1: Für die Ausübung einer reisegewerblichen Tätigkeit benötigt man eine behördliche Erlaubnis in Form eines Reisegewerbescheins.
  • Reisegewerbe-Fakt #2: Für die Ausstellung des Reisegewerbescheins ist je nach Region das Gewerbe- oder Ordnungsamt zuständig. Teilweise ist die Anmeldung auch online möglich.
  • Reisegewerbe-Fakt #3: Reisegewerbetreibende müssen einen Antrag gemäß § 55 Abs 1 Gewerbeordnung ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
  • Reisegewerbe-Fakt #4: Wer die Beantragung eines Reisegewerbescheins vornimmt, muss seine Zuverlässigkeit mittels Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug nachweisen. Je nach Gewerbetätigkeit müssen außerdem Genehmigungen des Bauamts oder ähnliche Zulassungen und Bestätigungen eingeholt werden.
  • Reisegewerbe-Fakt #5: Ein Reisegewerbeschein wird grundsätzlich auf unbegrenzte Dauer ausgestellt. Du kannst allerdings auch eine zeitliche Begrenzung – zum Beispiel für ein Jahr – beantragen. Dies ist sinnvoll, wenn du nur vorübergehend als Reisegewerbetreibender tätig sein wirst, da damit die Anmeldekosten gesenkt werden.
  • Reisegewerbe-Fakt #6: Mit der Anmeldung eines Reisegewerbes kommt es zur (kostenpflichtigen) Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer.
  • Reisegewerbe-Fakt #7: Als Inhaber eines Reisegewerbescheins kannst du diesen auch auf einen Mitarbeiter übertragen.
  • Reisegewerbe-Fakt #8: Bei der Ausübung der gewerblichen Betätigung musst du die Reisegewerbekarte stets mitführen und diese bei einer Kontrolle vorzeigen. Das Fehlen des Reisegewerbescheins gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
  • Reisegewerbe-Fakt #9: Die Anmeldung des Reisegewerbes ist bundesweit gültig. Du darfst also in ganz Deutschland tätig sein.
  • Reisegewerbe-Fakt #10: Werden die angebotenen Tätigkeiten, das Produktsortiment oder die Leistungen erweitert, ist eine neuerliche Genehmigung erforderlich.
  • Reisegewerbe-Fakt #11: Gemäß § 35a Gewerbesteuergesetz sind Reisegewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig.
  • Reisegewerbe-Fakt #12: Die angemeldete Tätigkeit darfst du erst aufnehmen, wenn du die Erlaubnis-Urkunde in Form eines Reisegewerbescheins ausgestellt bekommen hast. Startest du die reisegewerbliche Betätigung schon früher, drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro.

TIPP: Formulare, Nachweise, erforderliche Unterlagen, gesetzliche Bestimmungen und Geldstrafen – bei der Anzeige einer Gewerbetätigkeit gibt es viel zu beachten. Mit Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org gelingt die Anmeldung des Reisegewerbes effektiv und reibungslos. Geh bei der Beantragung des Reisegewerbescheins kein Risiko ein und setze auf die Erfahrung und das Wissen der Profis.

Fazit:

Das Kennzeichen des Reisegewerbes ist es, dass die Betätigung nicht von einem festen Standort aus erfolgt. Der Gewerbetreibende ist mobil, arbeitet an verschiedenen Plätzen oder kommt direkt in das Haus der Kunden. Zu den typischen Reisegewerbe-Berufen zählen unter anderem Vertreter, Standbetreiber, mobile Dienstleister und Handwerker, Schausteller etc.

Für die Ausübung des Reisegewerbes benötigt man eine behördliche Erlaubnis, den Reisegewerbeschein. Diesen stellt das Gewerbe- oder das Ordnungsamt aus. Neben den „üblichen“ Dokumenten wie einem Personalausweis ist auch ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erforderlich.

Bei der Beantragung eines Reisegewerbescheins und der anschließenden steuerlichen Erfassung durch das Finanzamt ist es sinnvoll, auf Berater wie KleingewerbeAnmelden.org zurückzugreifen. Die Experten in Sachen Firmengründung erleichtern den Weg in die Selbstständigkeit und übernehmen unter anderem das Ausfüllen der komplexen Formulare.