Freiberufler Beispiele

Freiberufler Beispiele


Der Begriff Freiberufler ist in den letzten Jahren sehr beliebt. Mehr und mehr Menschen bezeichnen sich als Freiberufler. Menschen die schon im Hauptberuf arbeiten möchte als Freiberufler mehr verdienen. Doch was ist der Freiberufler genau und was macht er? Ein Freiberufler ist zwar wie ein Selbständiger aber das bedeutet nicht gleich, dass er ein Gewerbe anmelden muss. Selbstständig ist derjenige der auf Rechnung arbeitet und Einkommen sowie meist auch Umsatzsteuer zahlt. Er muss sich für die Altersvorsorge sowie die Krankenversicherung selber kümmern. Er hat auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlen Urlaub oder Krankengeld. Der Freiberufler hingegen gehört zu einer Gruppe bestimmter Katalogberufe.

Zu den Freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbstständig ausgeübte Wissenschaftliche, künstlerische, erziehende oder auch unterrichtende Tätigkeiten. Eine genaue Auflistung ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) Paragraph 18 sowie dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) nach zu lesen. Das bedeutet aber nicht, dass man bestimmte Zeugnisse oder Abschlüsse nachweisen muss um Freiberufler zu werden.

Was unterscheidet den Freiberufler vom Freelancer? Freelancer bezeichnet einen freien Mitarbeiter in einem Unternehmen. Dieser kann auch für mehrere Unternehmen tätig sein. Sie sind nicht weisungsgebunden und müssen ihre Abrechnung selbst durchführen. Die Vergütung läuft über einen Werkvertrag oder auch pauschal. Freelancer können in verschiedenen Bereichen und Branchen tätig sein. 

Der Freiberufler hingegen gehört einer bestimmten Berufsklasse. Sie können als Freelancer tätig sein aber auch ein Gewerbe anmelden. Sie schließen keine Dienstverträge ab. Die Rechnung ihrer Leistungen erfolgen nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden oder Auftraggebenden. 

Die Möglichkeit neben dem Hauptberuf als Freiberufler zu arbeiten geht auch. Aber es ist von Nutzen sich sein Arbeitsvertrag nochmal anzuschauen, ob der Arbeitgeber davon informiert sein möchte. Wenn ja, sollte dies auch geschehen. Eine Nebentätigkeit als Freiberufler gilt, wenn man nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeitet und der Gewinn das Angestelltengehalt nicht überschreitet. Das Arbeitsamt sagt jedoch, dass die Stundenanzahl weniger als 15 sein sollte. Daher ist es wichtig die jeweiligen Behörden zu kontaktieren um ausreichende Informationen einholen zu können. Wichtig ist auch die jeweiligen Behörden darüber zu informieren. Freiberufler sind beispielsweise nicht Gewerbesteuerpflichtig. Aber das Finanzamt muss informiert werden. Ob du die Tätigkeit als Gewerbe anmeldest hängt von dem Gewinn ab. Das verdiente Geld muss auch in der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden. Selbstständige müssen mindestens einmal im Kalenderjahr eine Steuererklärung abgeben. Wenn man Arbeitslosengeld bezieht und Nebenberuflich arbeiten möchte gibt es folgende Regelungen. Bei Arbeitslosengeld 1 darf man bis zu 165 Euro monatlich, bei ALG2 bis zu 100 Euro verdiene. Studenten die Bafög Empfänger sind dürfen bis zu 4.800 Euro im Jahr verdienen aber dies sollte trotzdem beim jeweiligen Bafög Amt erfragt werden. Wie man sieht ist es nicht einfach zu sagen, was genau ein Freiberufler ist. 

Zusammengefasst ist zu sagen, dass der Freiberufler eine eigene Form der Selbstständigkeit ist. In Deutschland hat dies eine steuerrechtliche Auswirkung und setzt eine berufliche Qualifikation voraus. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, keine doppelte Buchführung betreiben – außer Einnahme Überschuss Rechnung. Freiberufler sind auch nicht verpflichtet ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu werden. Freiberufler können sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Gewerbetreibende können das nicht tun. 

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Freiberufler Nebenjob

Freiberufler Nebenjob

Freiberufler. Was genau ist das eigentlich? Ein Hauptjob oder eine Nebentätigkeit? Muss ich mich versichern? Muss ich Steuern zahlen? Der ganzen Sache soll hiermit eine Aufklärung gebracht werden. Als Freiberufler kannst du zu deinem Hauptjob eine Nebentätigkeit anstreben und somit mehr Geld verdienen. Manche Menschen machen das aber auch um Erfahrungen in anderen Branchen zu sammeln. Grundsätzlich kann man jede Tätigkeit als Freiberufler ausüben. Doch generell sind folgende Jobs als freiberufliche Nebentätigkeit gut zu stemmen: das schreiben von Texten, das Betreiben eines Blogs, das Instandhalten einer Website, das Programmieren von Apps, das Optimieren der Sichtbarkeit von Webseiten auch SEO oder SEA genannt. Doch auch sind technische Journalisten und Fachkräfte aus der IT immer mehr als Freiberufler tätig. 

Es ist zu achten, dass man bei bei Freelancer Nebenjobs auf den Stundenlohn achtet, damit sich die ganze Sache auch lohnt denn steuerliche Aspekte sind hier ganz wichtig. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit darf dem des Hauptjobs nicht überschreiten. Die Nebentätigkeit darf die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn man als Freelancer tätig sein will ist man nicht gezwungen ein Gewerbe anzumelden. Es ist ausreichend wenn man das Finanzamt schriftlich informiert. Das Finanzamt informiert die Person letztendlich auch ob die Tätigkeit zu den freien Berufen gehört oder nicht. Freiberufler wie Journalisten, Wissenschaftler oder Schriftsteller dürfen ihre Betriebseinnahmen – bis zu 614 Euro im Jahr – als Betriebsausgaben abziehen. Ob man als Freiberufler steuern zahlen muss hängt von der Höhe der Einnahmen und vom Umsatz ab. Verkauft man Waren oder Dienstleistungen als Freiberufler muss man die Nebentätigkeit versteuern. Dazu gibt es die Umsatzsteuer. Ist der Jahresumsatz jedoch weniger als 17.500 Euro im Vorjahr so ist man von der Umsatzsteuer befreit. Wenn man die Tätigkeit als Nebenjob ausübt kann man natürlich von der Sozialversicherung aus dem Hauptjob profitieren. Somit ist es nicht notwendig eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Bei der Rentenversicherung sieht es jedoch anders aus. Der Gesetzgeber gibt vor, dass bei einer selbstständige Erzieher, Lehrer oder Künstler die Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Zuständig dafür ist die sogenannte Künstlersozialkasse. Die Absicherung über die Arbeitslosenversicherung ist mit der Anstellung im Hauptberuf gedeckt. Zusätzliche Beiträge müssen hier nicht gezahlt werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Die Freiberufliche Tätigkeit als Nebenjob hat Vor- und Nachteile. Einige Vorteile sind zum einem, dass zusätzliche Gehalt sowie die zusätzliche Erfahrung. Doch auf der anderen Seite können folgende Nachteile entstehen wie zum Beispiel der negative Einfluss auf die Hauptarbeit, dass man erst eine Erlaubnis vom Arbeitgeber haben muss sowie die geringe Freizeit. Schließlich hat man dann zwei Jobs. Wichtig ist hierbei, dass man die Genehmigung vom Arbeitgeber aus dem Hauptberuf einholt und sich den Herausforderungen stellt da die Nebentätigkeit als Freiberufler zeitaufwendig ist… 

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Gewerbeanmeldung Kleingewerbe

Gewerbeanmeldung Kleingewerbe

 Ein Kleingewerbe ist eine Gewerbebetrieb dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen aus dem HGB halten müssen. Sie Unterliegen den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).  Wenn Sie also nicht viele MItarbeiter beschäftigen wollen sowie nicht hohe Umsätze und Gewinne in Planung haben können Sie Ihr Gewerbe als Kleingewerbe anmelden. Ihr Unternehmen gilt dann als Kleingewerbe wenn es ein Einzelunternehmen oder GbR ist. Das bedeutet, dass ein Kleingewerbe ein Unternehmen ist, dass nicht mehrere Hunderttausend Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet. Sie Gründung als Kleingewerbe gilt dann, wenn man alleine gründet. Dann zählt man als EInzelunternehmen. Wenn sich mindestens zwei Personen für die Gründung zusammenschließen, ergibt sich daraus eine Gesellschaft bürgerlichen REchts (GbR). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts fällt auch unter den Begriff Kleingewerbe. Sie wird nicht in das Handelsregister eingetragen und ist damit auch kein Handelsgewerbe. Wenn Sie sich in das Handelsgewerbe eintragen, haben SIe den Status als Kaufmann. Somit gilt man nicht mehr als Kleingewerbe. Bei einer Gründung als GmbH oder UG ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Dieser Eintrag erfolgt über ein Notar. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie sich bei dem Gewerbeamt welches für Sie zuständig ist melden. Dort erwerben Sie den Gewerbeschein der für die Gewerbeanmeldung nötig ist. Die Kosten liegen zwischen 20-50 Euro. Viele Ämter bieten diesen Service inzwischen auch Online an. Zu Beachten ist, dass vor der Anmeldung die benötigten Genehmigungen vorliegen sollten. Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht notwendig. Das bedeutet man spart sich die Zeit und das Geld für einen Notargang. Es muss keine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Daher ist die Anmeldung eines Kleingewerbes günstiger im gegensatz zu einer eintragungspflichtigen Rechtsform. Aber es spielen natürlich weitere Gesetze und Vorschriften eine Rolle die aber für ein Kleingewerbe sehr einfach gehalten sind. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden sind sie Gewerbesteuerpflichtig. Jedoch zahlen viele aufgrund des Freibetrags keine Gewerbesteuer. Ihr Kleingewerbe müssen Sie auch beim FInanzamt anmelden. Nach der Anmeldung bekommen Sie automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchten, müssen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen. Diese kann über das Bundeszentralamt für Steuern vergeben werden. Als Kleingewerbe müssen Sie auch eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen. Diese müssen Sie sobald Sie ein Mitarbeiter anstellen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Nummer benötigt man bei der Anmeldung der Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse. Nach der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nötig. Bevor Sie aber Ihr Kleingewerbe anmelden sollten Sie sich erkundigen, ob das Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Dazu gehören folgende Personen: wer die Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk abgelegt hat, wer die Meisterprüfung in einem fachlich-technisch verwandten Handelswerk abgelegt hat, wer eine mindestens gleichwertige fachbezogene deutsche Prüfung abgelegt hat, wer eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HWO (Altgesellenregelung) besitzt oder wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO oder als EU-Staatsbürger eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HWO für das zu betreibende oder ein verwandtes Handwerk besitzt. Wer ein Kleingewerbe anmeldet muss sich auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

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Wer zählt als Freiberufler?

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Freiberufler – alles was du wissen musst

Freiberufler – das musst du wissen

Freiberufler arbeiten selbstständig im Dienstleistungsbereich, haben im Gegensatz zu Gewerbetreibenden aber zahlreiche Vorteile. Das musst du wissen:

Was ist ein Freiberufler?

Du willst dein eigener Chef sein und dein eigenes Unternehmen gründen? In diesem Fall hast du mehrere Möglichkeiten. Du kannst ein Gewerbe anmelden, als Kleinunternehmer tätig sein oder auch einen freien Beruf ausüben. Die Entscheidung soll natürlich zu dir und deiner Geschäftsidee passen. Aber der Schritt in die Selbstständigkeit muss auch den gesetzlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Definition

Freiberufler sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Da diese Tätigkeit NICHT der Gewerbeordnung unterliegt, ist auch keine Gewerbesteuer zu entrichten. In § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ist geregelt, welche Tätigkeiten freiberuflich ausgeführt werden können.

Allerdings ist die Einstufung „freiberuflich“ oder „selbstständig“ tätig nicht immer ganz einfach. Ob die angestrebte Tätigkeit den freien Berufen entspricht, entscheidet das Finanzamt. Die richtige Klassifizierung ist wichtig, da freiberufliche Unternehmer von verschiedenen Vorteilen profitieren.

Du bist nicht sicher, ob die geplante Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann? Informiere dich bei deinem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Dienstleistungs-Plattformen wie KleingewerbeAnmelden.org, die dich kompetent beraten.

Merkmale der freien Berufe

Die folgenden Merkmale sind charakteristisch für freie Berufe.

  • Freiberufler sind auf selbstständiger Basis tätig, müssen aber kein Gewerbe anmelden.
  • Die Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbeordnung und ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Freiberuflich Tätige verfügen über eine bestimmte Qualifikation, Fachkenntnisse und/oder schöpferische Begabung (akademische Ausbildung, Zusatzausbildung etc.)
  • Die freiberuflichen Tätigkeiten entstammen dem Dienstleistungssektor.
  • Bei freien Berufen werden künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder wissenschaftliche Tätigkeiten ausgeübt.
  • Kreativität spielt bei freien Berufen eine große Rolle.

Was zählt zu den freien Berufen?

In § 18 EStG ist aufgelistet, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen, den sogenannten Katalogberufen gehören.
Allgemein gesagt handelt es sich hierbei um Heil- und Kulturberufe, beratende, wissenschaftliche, technische, unterrichtende und erziehende Berufe. Konkret zählen folgende Tätigkeiten zu den freien Berufen:

Heilberufe

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Physiotherapeuten
  • Heilmasseure
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Diplompsychologen

Kulturberufe

  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Dolmetscher
  • Journalisten

Beratende, wissenschaftliche und technische Berufe

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • Steuerberater
  • Sachverständige
  • Architekten
  • Vermessungsingenieure
  • Wissenschaftler

Unterrichtende und erziehende Berufe

  • Lehrer
  • Erzieher
  • Dozenten
  • Trainer/Coaching
  • Sozialpädagogen
  • Trainer/Coaching

Beachte: Die Liste der Katalogberufe ist nicht vollständig! Auch weitere Berufsfelder fallen in diese Kategorie. Dazu gibt es noch katalogähnliche Berufe wie Designer, Dirigenten, Schauspieler. Werbetexter, Reitlehrer und viele mehr.

Es ist wichtig abzuklären, ob du vom Finanzamt als freiberuflicher Selbstständiger anerkannt wirst. Teilweise ist für die korrekte Einstufung eine Einzelfallprüfung notwendig. Hilfreich ist es, wenn du Argumente vorlegen kannst, warum deine Tätigkeit freiberuflich ist.

TIPP: Lasse dich VOR der Existenzgründung beraten, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Dienstleister wie KleingewerbeAnmelden.org prüfen deinen individuellen Fall und helfen dir weiter.

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Vorteile für freiberufliche Unternehmer

Wenn du freiberuflich tätig bist, bringt das zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Du bezahlst keine Gewerbesteuer.
  • Du musst dein Unternehmen nicht bei der Gewerbeaufsicht registrieren lassen.
  • Du bist von der Pflichtmitgliedschaft zu einer Industrie- oder Handelskammer befreit.
  • Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt beim Finanzamt. Weitere Schritte sind nicht notwendig.
  • Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung völlig ausreichend. Doppelte Buchhaltung und eine handelsrechtliche Bilanzierung werden nicht gefordert.
  • Auch nicht unwichtig: Du arbeitest unabhängig und kannst dir deine Zeit flexibel einteilen. Du suchst dir deine Auftraggeber selbst aus und bestimmst, mit dem du zusammenarbeitest.

ACHTUNG: Auch als freiberuflicher Selbstständiger musst du Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abgeben und die Steuern pünktlich bezahlen. Bleibst du unter der Umsatzgrenze von 17.500 Euro bist du Kleinunternehmer und kannst Erleichterungen aus der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Was außerdem wichtig ist:

Wie alle anderen Selbstständigen auch bist du als freiberuflich Tätiger umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Übst du einen schöpferischen Beruf aus – wie Journalist, Schriftsteller etc. – gilt für dich der ermäßigte Steuersatz von 7%. Einige freiberufliche Tätigkeiten sind außerdem umsatzsteuerbefreit.

Auch für Freiberufler besteht eine Krankenversicherungspflicht.

Als freiberuflicher Unternehmer solltest du über eine Unfallversicherung nachdenken. Fällst du unfallbedingt aus, verdienst du natürlich auch kein Geld. Hier würde dich eine Unfallversicherung finanziell entlasten. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht Sinn.

Wie sich deine wirtschaftliche Situation als Selbstständiger entwickelt, lässt sich nicht vorhersagen. Viel hängt von deinem persönlichen Einsatz und der Auftragslage ab. Denk auch an später und kümmere dich schon früh um eine Rentenvorsorge. Die Pflicht zur gesetzlichen Rentenvorsorge besteht nämlich nicht.

In nur 5 Schritten zur freiberuflichen Tätigkeit

Deine Ausbildung ist abgeschlossen, deine Geschäftsidee ist durchdacht und du bist startbereit. Dennoch gibt es noch einiges zu tun, bevor du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit loslegen kannst. Diese 5 Schritte liegen vor dir, bevor du freiberuflich durchstarten kannst:

  • Schritt 1: Informiere dich, ob die angedachte Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann.
  • Schritt 2: Melde dem Finanzamt schriftlich, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst oder bereits aufgenommen hast. Spätestens 4 Wochen nach dem Start der Tätigkeit muss die Meldung beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
  • Schritt 3: Das Finanzamt schickt dir nach Erhalt der Meldung deine Steuernummer zu. Du musst einen Fragebogen ausfüllen und zurücksenden, damit du steuerlich erfasst wirst.
  • Schritt 4: Das Finanzamt überprüft deine Angaben und die erforderlichen Qualifikationen. Ist alles in Ordnung, wirst du als Freiberufler anerkannt.
  • Schritt 5: Schon bevor das offizielle „Go“ vom Finanzamt kommt, darfst du die freiberufliche Tätigkeit aufnehmen (siehe Schritt 2). Du bist nun selbstständiger Unternehmer!

Gründung, Anmeldung, Anträge, Formulare, Steuern, Pflichte und Gesetze – es ist gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. Behördengänge können langwierig sein. Prozesse verzögern sich, wenn Formulare oder Dokumente fehlen oder etwas unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt wurde. Wie schnell übersieht man etwas oder versäumt eine Frist … Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch Konsequenzen wie Bußgelder nach sich ziehen.

Fazit:
Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Vor dieser Frage stehen viele Existenzgründer. Tatsächlich ist die Grenze nicht immer klar. Neben festgelegten Katalogberufen nach § 18 EStG entscheidet das Finanzamt, welche Tätigkeit freiberuflich ist.

Das Ausüben freier Berufe bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Man ist nicht gewerbesteuerpflichtig und unterliegt auch nicht der Gewerbeordnung, wodurch größere Freiheiten als bei Gewerbetreibenden bestehen. Sehr wohl besteht allerdings die Pflicht zur:

  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • pünktlichen Abgabe von Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererklärungen
  • Bezahlung von anfallenden Steuern
  • Registrierung beim Finanzamt

KleingewerbeAnmelden.org und andere Dienstleistungs-Plattformen, Steuerberater und Finanzamt informieren dich über den Anmelde-Modus, Vor- und Nachteile sowie gesetzliche und steuerrechtliche Bestimmungen der freiberuflichen Tätigkeit.