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Freiberufler Nebenjob

Freiberufler Nebenjob

Freiberufler. Was genau ist das eigentlich? Ein Hauptjob oder eine Nebentätigkeit? Muss ich mich versichern? Muss ich Steuern zahlen? Der ganzen Sache soll hiermit eine Aufklärung gebracht werden. Als Freiberufler kannst du zu deinem Hauptjob eine Nebentätigkeit anstreben und somit mehr Geld verdienen. Manche Menschen machen das aber auch um Erfahrungen in anderen Branchen zu sammeln. Grundsätzlich kann man jede Tätigkeit als Freiberufler ausüben. Doch generell sind folgende Jobs als freiberufliche Nebentätigkeit gut zu stemmen: das schreiben von Texten, das Betreiben eines Blogs, das Instandhalten einer Website, das Programmieren von Apps, das Optimieren der Sichtbarkeit von Webseiten auch SEO oder SEA genannt. Doch auch sind technische Journalisten und Fachkräfte aus der IT immer mehr als Freiberufler tätig. 

Es ist zu achten, dass man bei bei Freelancer Nebenjobs auf den Stundenlohn achtet, damit sich die ganze Sache auch lohnt denn steuerliche Aspekte sind hier ganz wichtig. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit darf dem des Hauptjobs nicht überschreiten. Die Nebentätigkeit darf die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn man als Freelancer tätig sein will ist man nicht gezwungen ein Gewerbe anzumelden. Es ist ausreichend wenn man das Finanzamt schriftlich informiert. Das Finanzamt informiert die Person letztendlich auch ob die Tätigkeit zu den freien Berufen gehört oder nicht. Freiberufler wie Journalisten, Wissenschaftler oder Schriftsteller dürfen ihre Betriebseinnahmen – bis zu 614 Euro im Jahr – als Betriebsausgaben abziehen. Ob man als Freiberufler steuern zahlen muss hängt von der Höhe der Einnahmen und vom Umsatz ab. Verkauft man Waren oder Dienstleistungen als Freiberufler muss man die Nebentätigkeit versteuern. Dazu gibt es die Umsatzsteuer. Ist der Jahresumsatz jedoch weniger als 17.500 Euro im Vorjahr so ist man von der Umsatzsteuer befreit. Wenn man die Tätigkeit als Nebenjob ausübt kann man natürlich von der Sozialversicherung aus dem Hauptjob profitieren. Somit ist es nicht notwendig eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Bei der Rentenversicherung sieht es jedoch anders aus. Der Gesetzgeber gibt vor, dass bei einer selbstständige Erzieher, Lehrer oder Künstler die Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Zuständig dafür ist die sogenannte Künstlersozialkasse. Die Absicherung über die Arbeitslosenversicherung ist mit der Anstellung im Hauptberuf gedeckt. Zusätzliche Beiträge müssen hier nicht gezahlt werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Die Freiberufliche Tätigkeit als Nebenjob hat Vor- und Nachteile. Einige Vorteile sind zum einem, dass zusätzliche Gehalt sowie die zusätzliche Erfahrung. Doch auf der anderen Seite können folgende Nachteile entstehen wie zum Beispiel der negative Einfluss auf die Hauptarbeit, dass man erst eine Erlaubnis vom Arbeitgeber haben muss sowie die geringe Freizeit. Schließlich hat man dann zwei Jobs. Wichtig ist hierbei, dass man die Genehmigung vom Arbeitgeber aus dem Hauptberuf einholt und sich den Herausforderungen stellt da die Nebentätigkeit als Freiberufler zeitaufwendig ist… 

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