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Gewerbeanmeldung Kleingewerbe

Gewerbeanmeldung Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist eine Gewerbebetrieb dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen aus dem HGB halten müssen. Sie Unterliegen den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).  Wenn Sie also nicht viele MItarbeiter beschäftigen wollen sowie nicht hohe Umsätze und Gewinne in Planung haben können Sie Ihr Gewerbe als Kleingewerbe anmelden. Ihr Unternehmen gilt dann als Kleingewerbe wenn es ein Einzelunternehmen oder GbR ist. Das bedeutet, dass ein Kleingewerbe ein Unternehmen ist, dass nicht mehrere Hunderttausend Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet. Sie Gründung als Kleingewerbe gilt dann, wenn man alleine gründet. Dann zählt man als EInzelunternehmen. Wenn sich mindestens zwei Personen für die Gründung zusammenschließen, ergibt sich daraus eine Gesellschaft bürgerlichen REchts (GbR). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts fällt auch unter den Begriff Kleingewerbe. Sie wird nicht in das Handelsregister eingetragen und ist damit auch kein Handelsgewerbe. Wenn Sie sich in das Handelsgewerbe eintragen, haben SIe den Status als Kaufmann. Somit gilt man nicht mehr als Kleingewerbe. Bei einer Gründung als GmbH oder UG ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Dieser Eintrag erfolgt über ein Notar. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie sich bei dem Gewerbeamt welches für Sie zuständig ist melden. Dort erwerben Sie den Gewerbeschein der für die Gewerbeanmeldung nötig ist. Die Kosten liegen zwischen 20-50 Euro. Viele Ämter bieten diesen Service inzwischen auch Online an. Zu Beachten ist, dass vor der Anmeldung die benötigten Genehmigungen vorliegen sollten. Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht notwendig. Das bedeutet man spart sich die Zeit und das Geld für einen Notargang. Es muss keine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Daher ist die Anmeldung eines Kleingewerbes günstiger im gegensatz zu einer eintragungspflichtigen Rechtsform. Aber es spielen natürlich weitere Gesetze und Vorschriften eine Rolle die aber für ein Kleingewerbe sehr einfach gehalten sind. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden sind sie Gewerbesteuerpflichtig. Jedoch zahlen viele aufgrund des Freibetrags keine Gewerbesteuer. Ihr Kleingewerbe müssen Sie auch beim FInanzamt anmelden. Nach der Anmeldung bekommen Sie automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchten, müssen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen. Diese kann über das Bundeszentralamt für Steuern vergeben werden. Als Kleingewerbe müssen Sie auch eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen. Diese müssen Sie sobald Sie ein Mitarbeiter anstellen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Nummer benötigt man bei der Anmeldung der Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse. Nach der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nötig. Bevor Sie aber Ihr Kleingewerbe anmelden sollten Sie sich erkundigen, ob das Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Dazu gehören folgende Personen: wer die Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk abgelegt hat, wer die Meisterprüfung in einem fachlich-technisch verwandten Handelswerk abgelegt hat, wer eine mindestens gleichwertige fachbezogene deutsche Prüfung abgelegt hat, wer eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HWO (Altgesellenregelung) besitzt oder wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO oder als EU-Staatsbürger eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HWO für das zu betreibende oder ein verwandtes Handwerk besitzt. Wer ein Kleingewerbe anmeldet muss sich auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden. 

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