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Gewerbeanmeldung Finanzamt

Gewerbeanmeldung Finanzamt

Jeder der in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt muss – mit Voraussetzung der dauerhaften Gewinnerzielung – dafür ein Gewerbe anmelden. Um Ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen kann man die Amtswege leider nicht umgehen. Die meisten Menschen denken an erster Stelle an die Gewerbeanmeldung. Doch damit ist es noch lange nicht erledigt. Die Anmeldung sollte innerhalb von vier Wochen erfolgen. Bei der Existenzgründung spielt das Finanzamt eine sehr große Rolle. Egal ob Neben- oder Hauptgewerbe beides ist beim FInanzamt zu melden. Das Finanzamt ist für die steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens zuständig und erteilt Ihnen eine Steuernummer. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt bekommen Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt- Dies passiert automatisch. Als Freiberufler hingegen muss man diesen Schritt zum Finanzamt selber machen, da man kein Gewerbe anmeldet. Dafür gibt es eine Frist von 4 Wochen nach dem Start der Tätigkeit. Wenn man jedoch Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union umsatzsteuerfrei verkaufen oder kaufen möchte ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern tun und bekommen auch von dort Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Für die Notwendigen Angaben, die man in dem Formular vom Finanzamt ausfüllen muss, kann man sich an folgende Faustformel richten: Betriebliche Einnahmen abzüglich betriebliche Ausgaben ergibt den Gewinn oder auch den Verlust. Wichtig ist realistisch zu kalkulieren, um höhere Steuernachzahlungen an das Finanzamt in den folgenden Jahren zu vermeiden. Das Finanzamt ordnet Ihre Tätigkeit steuerlich, auf Basis des Fragebogens, ein und erteilt Ihnen die Steuernummer. Des weiteren legt Sie auch die steuerlichen Vorauszahlungen fest. Deshalb ist das Finanzamt einer der wichtigsten Anlaufstellen für alle Existenzgründer. Egal ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft sind. Steuerliche Vorauszahlungen sind zum einem Einkommens-, Köprperschaft-, Gewerbe-und Umsatzsteuer. Nur die Umsatzsteuer wird nicht vom Finanzamt festgelegt. Die Vorauszahlung für die Umsatzsteuer erfolgt im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt. Die Steuernummer ist gesetzlicher Bestandteil und muss bei jeder Rechnungsstellung angegeben werden. Die Steuernummer und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer dienen der eindeutigen Kennzeichnung des Steuerpflichtigen. Als Tipp können Sie auch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Status eines Kleinunternehmers beantragen, denn dann müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Dann ist aber zu achten, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zum Download finden. Der Fragebogen kann online auf dem Elster Portal ausgefüllt werden. Der Fragebogen kann grundsätzlich ohne ein Fachwissen ausgefüllt werden. Der Fragebogen setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Den Allgemeinen Angaben, Angaben zur gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit, Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Angaben zur Gewinnermittlungen, Freistellung vom Steuerabzug, Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer, Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, hängt davon ab wo der Gründer wohnt. Es gibt auch Ausnahmen wie zum Beispiel für Freiberufler. Sie wenden sich an das Finanzamt das auch bisher für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig war. In vielen Gemeinden ist mittlerweile auch eine Online Anmeldung des Gewerbes möglich und spart den Gang zu den Ämtern. Sie können somit alle Ihre Amtsgänge von zu Hause aus erledigen.  


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