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Wo kann man sehen ob ein gewerbe angemeldet ist?

Wo kann man sehen ob ein gewerbe angemeldet ist?

Wenn man in die Selbstständigkeit starten will sind alle Gewerbetreibende dazu verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden. Jeder Gründer ist Gewerbetreibender und muss ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeordnung besagt, wenn Sie einer Tätigkeit selbstständig und regelmäßig nachgehen und wenn sie das Gewerbe zum Erzielen von Gewinnen betreiben üben Sie ein Gewerbe aus. Dabei ist es egal welche Rechtsform des Betriebes sie haben. Ausnahmen gibt es hier für Freiberufler oder in der Landwirtschaft selbstständig Arbeitende. Menschen die Tätigkeiten ausüben die zu den Freien Berufen zählen müssen kein Gewerbe anmelden. Freiberufler müssen sich aber beim Finanzamt melden. Selbstständige in den Bereichen der Urproduktion müssen nicht zum Gewerbeamt. Ebenso sind Menschen die ihr eigenes Vermögen verwalten, indem sie eigene Grundstücke oder Gebäude verpachten oder vermieten von der anmeldepflicht ausgeschlossen. Die Anmeldepflicht besteht sobald sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Außerdem muss das Gewerbeamt informiert werden, wenn die Rechtsform des Betriebes oder die Art der gewerblichen Tätigkeit verändert wird. Wenn Sie neue Gesellschafter aufnehmen oder den Betrieb einstellen ist das auch Auskunftspflichtig.  Woher kann man wissen, dass man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht? Ein Gewerbe ist dort anzumelden, an dem es auch ausgeübt wird. Das muss nicht unbedingt der Wohnort sein. Es muss der Ort sein, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder angemeldet wurde. Dort kann man den Gewerberegister Auszug anfordern und sehen ob ein Gewerbe angemeldet ist. Durch eine Gewerberegisterauskunft können öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in Deutschland Auskunft über die im Gewerberegister gespeicherten Daten bekommen. Eine Gewerberegisterauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind je nach Gemeinde und Auskunftsart unterschiedlich. Es gibt zum einen die einfache Gewerbeauskunft und zum anderen die erweiterte Gewerbeauskunft. Die einfache Auskunft beinhaltet den Namen, die Betriebsanschrift und die Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes. Die erweiterte Auskunft hingegen kann den Handelsregistereintrag, die Rechtsform, den An-und Abmeldedatum sowie die Niederlassungen, die Privatanschrift, Geburtsdatum des Geschäftsführers und weitere Informationen beinhalten. Ein Gewerberegister ist ein Verzeichnis in Deutschland welches gemäß der Gewerbeordnung (GewO) Paragraph 14 von den Kommunalverwaltungen geführt wird. Laut der GeWo Paragraph 14 Absatz 1 besteht die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes bei einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle. Doch da es für die Einzelkaufleute und Gewerbetreibende keine Pflicht gibt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, können diese Leute auch keinen Handelsregisterauszug abrufen. Deswegen müssen die Angaben zu einem angemeldeten Gewerbe direkt bei den Behörden, zum Beispiel dem Gewerbeamt oder Wirtschaftsamt eingeholt werden. Bei den Ämtern kann man erfahren, seit wann man ein Gewerbe angemeldet hat oder hatte. Diese Auskunft wird in Form eines Gewerberegisterauszuges zur Verfügung gestellt. Das macht die jeweilige Gemeinde. Alternativ gibt es neben den schriftlichen Anfragen auch die Möglichkeit die Gewerberegisterauskunft auch auf elektronischem Wege einzuholen. Es können Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden ohne ein bestimmtes Interesse an der Kenntnis der Daten anzugeben. Für weitergehende Daten sowie der schriftlichen Anfrage muss immer ein berechtigtes Interesse ausgeführt werden. Klicken Sie hier, um zu lesen.

Wenn man sein Gewerbe nicht angemeldet hat und keinen Gewerbeschein besitzt sind mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Denn dann muss man die Steuern, die zuvor nicht gezahlt wurden mit Verzugszinsen rückwirkend zahlen.
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